Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Jugendschutzgesetz ist in Kraft getreten

- Gesetzgebung

Neue Regelungen seit 1.5.2021

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes traten zum 1.5.2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft. Damit werden

umgesetzt. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes: Bisher ging es vor allem um den Schutz vor der Konfrontation mit Inhalten und es gab Unterschiede zwischen den Regelungen on- und offline. Aber das entspricht nicht mehr der Realität, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing waren noch nicht geregelt.

Kinder und Jugendliche sollen gut und unbeschwert aufwachsen können, so Giffey weiter. Dazu gehöre, dass sie sich in altersgerechten Interaktionsräumen bewegen können. Ganz bewusst habe man die neuen Regelungen deshalb auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht.

 

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

Mit dem Gesetzentwurf soll das Jugendschutzgesetz an die Herausforderungen der digitalen Medienwelt angepasst werden. Er sieht unter anderem

  • die Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,
  • Verpflichtung von Onlineplattformen zu Voreinstellungen, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (“Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen,
  • Deaktivierung von Kostenfallen („Loot Boxes“) im Internet

vor.

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