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Jugendschutz: Bundestag nimmt Gesetzentwurf an

- Gesetzgebung

Konkretisierung "entwicklungsbeeinträchtigender Medien" und Einrichtung eines Beirats

In seiner 216. Sitzung am 5.3.2021 stimmte der Bundestag dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes zu (BR-Drucks. 195/21). Der Familienausschuss hatte den Gesetzentwurf zuvor in geänderter Fassung zur Annahme empfohlen. Mit dem Änderungsantrag wird u.a. konkretisiert, dass zu den entwicklungsbeeinträchtigenden Medien (Art. 1 Nr. 3 § 10b) insbesondere „übermäßig ängstigende, Gewalt befürwortende oder das sozial-ethische Wertebild beeinträchtigende Medien“ zählen. Es wird zudem geregelt, dass die Bundeszentrale einen Beirat einrichtet (Art. 1 Nr. 3 § 17b), der sich „in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen“ einsetzt.

 

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

Mit dem Gesetzentwurf soll das Jugendschutzgesetz an die Herausforderungen der digitalen Medienwelt angepasst werden. Er sieht unter anderem

  • die Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,
  • Verpflichtung von Onlineplattformen zu Voreinstellungen, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (“Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen,
  • Deaktivierung von Kostenfallen („Loot Boxes“) im Internet

vor.

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