Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Ja zur „Ehe für alle“

- Gesetzgebung

Bundestag stimmt mit deutlicher Mehrheit für Gesetzentwurf

Am Freitag, den 30.6.2017, stimmte der Bundestag mit einer deutlichen Mehrheit für den Gesetzentwurf "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Bei 623 abgegebenen Stimmen sprachen sich 393 Abgeordnete für die „Ehe für alle“ aus. 226 Parlamentarier stimmten gegen die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare, so auch die Bundeskanzlerin. Vier Bundestagsabgeordnete enthielten sich.

UPDATE
Der Gesetzesbeschluss ist inzwischen auf der Website des Bundesrats abrufbar.
UPDATE

Die Bundestagsentscheidung fällt nur einen Tag vor dem 40. Geburtstag des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts – und wird vermutlich ebenso Geschichte machen: Ab 1.10.2017 steht die Ehe allen Paarkonstellationen offen.

 

Beschlussfassung wurde laufend vertagt

Der Gesetzentwurf zur "Ehe für alle" stammt von der einstigen rot-grünen Landesregierung in Rheinland-Pfalz. Der Bundesrat stimmte ihm bereits 2015 zu. Nachdem sich der Bundestag in erster Lesung im November 2016 damit beschäftigt hatte, ging der Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss des Bundestags. Dort wurde die Beschlussfassung allerdings laufend vertagt, weil Union und SPD die Abstimmung augrund ihrer Diffferenzen darüber vermeiden wollten.

Anfang dieser Woche deutete Kanzlerin Merkel allerdings überraschend an, dass Unionsabgeordnete frei entscheiden sollten, wie sie zur Ehe für alle abstimmen. Daraufhin forderte die SPD eine Abstimmung noch in dieser Legislaturperiode. Im Rechtsausschuss machte Rot-Rot-Grün am Mittwoch schließlich den Weg frei für die heutige Bundestagsentscheidung.

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