Schutz von Frauen vor Gewalt wird gestärkt
Am 1.2.2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Die sogenannte Istanbul-Konvention enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Mit Deutschland haben jetzt 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention ratifiziert.
Deutschland spielte bei den Verhandlungen zentrale Rolle
Bereits im Mai 2011 hatte Deutschland das Übereinkommen in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen. Bundestag und Bundesrat stimmten der Ratifizierung der Istanbul- Konvention „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ 2017 zu. Am 12.10.2017 hinterlegte Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfrauenministerin, die Ratifikationsurkunde beim Europarat. Damit nahm Deutschland den letzten Schritt für den Beitritt zur Istanbul-Konvention vor. Nun ist das Übereinkommen am 1.2.2018 in Kraft getreten.
Deutschland hat bei den Verhandlungen zur Istanbul-Konvention eine zentrale Rolle gespielt und das Übereinkommen sofort gezeichnet. Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Zum Weiterlesen:
Uerpmann-Wittzack in FamRZ 2017, 1812
zur Bedeutung der Istanbul-Konvention für die gerichtliche und anwaltliche Praxis.