Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Internationales Sorgerecht: Änderung von Abläufen

Bundesamt für Justiz nimmt seit 1.1.2022 erweiterte Aufgaben wahr

Seit Januar 2022 nimmt das Bundesamt für Justiz (BfJ) im Bereich des internationalen Sorgerechts erweiterte Aufgaben wahr: Die grenzüberschreitende Einholung und der Austausch von Informationen zwischen Jugendämtern und Gerichten innerhalb der Europäischen Union wird stärker als bislang über das BfJ als deutsche Zentrale Behörde kanalisiert.

Bislang konnten Ersuchen zur Einholung von Sozialberichten wahlweise über das BfJ oder den Internationalen Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. gestellt werden. Nach der ab dem 1.8.2022 zur Anwendung kommenden sogenannten Brüssel-IIb-Verordnung sind Ersuchen im Geltungsbereich der Verordnung zwingend über die Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte des Ausgangsstaates des Ersuchens einzuleiten - in Deutschland mithin über das BfJ. Um den Übergang in der Bearbeitung dieser Fälle praktikabel zu gestalten, nimmt der ISD bereits ab dem 1.1.2022 keine neuen Ersuchen mehr an, sondern verweist auf das BfJ.


BfJ ist deutsche Zentrale Behörde im internationalen Sorgerecht

Das BfJ unterstützt den Informationsaustausch innerhalb der EU insbesondere durch

  • die grenzüberschreitende Einholung von Berichten über die soziale Lage eines Kindes und seines Umfeldes,
  • die Meldung von Kindeswohlgefährdungen, damit Schutzmaßnahmen zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung getroffen werden können,
  • den Austausch von Informationen zu laufenden Verfahren oder das Kind betreffende Entscheidungen (z. B. bei Fragen zur Neuregelung des Sorgerechts).

Bei Sachverhalten außerhalb der Europäischen Union bestehen diese Befugnisse ebenfalls im Verhältnis mit den Vertragsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens von 1996.
Weitere Informationen über die Aufgaben des BfJ als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Sorgerecht finden Sie unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 04/2022 vom 18.1.2022

Zurück