Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Impfpflicht für Kinder gegen Masern

- Gesetzgebung

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Am 23.9.2019 übersendete die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) an den Bundestag. Dieser sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor. Vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder künftig nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Das Gesetz soll am 1.3.2020 in Kraft treten.

 

Bereits 420 Masernfälle in 2019

In Deutschland zeigte sich in letzter Zeit vermehrt, dass die eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Masernimpfung vernachlässigt wurde. Zum Problem heißt es im Entwurf:

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie verlaufen schwer und ziehen Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Eine Masern-Infektion ist damit anders als verbreitet angenommen keine harmlose Krankheit. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene von Masernerkrankungen betroffen.

Allein bis Ende Mai 2019 wurden dem Robert Koch-Institut bereits 420 Masernfälle in Deutschland für das Jahr 2019 gemeldet. Es liege daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden müsse, so heißt es im Entwurf. Impfungen schützten nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung. Impfungen verhinderten gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Ein sogenannter Gemeinschaftsschutz werde hergestellt.

 

Bei Nichtimpfen Bußgeld bis zu 2.500 Euro

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass Kinder, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht sind, und Mitarbeiter den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen müssen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden kann. Auch gegen Kindertagesstätten kann ein Bußgeld ergehen, wenn nicht geimpfte Kinder betreut werden. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner dieser Unterkünfte.

Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Vereinbarungen über die Erstattung der Impfkosten treffen. Damit sollen wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen ermöglicht werden.

 

Volltext: Drucksache 19/13452 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 1037 vom 25.9.2019

Zurück