Beschlüsse zum Familienrecht
Unter dem Vorsitz der Freien und Hansestadt Hamburg fand am 11. und 12.6.2026 die 97. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hamburg statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über einige für Familienrechtler und angrenzende Rechtsgebiete interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland ausgehen.
Selbstbestimmungsgesetz: Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch
Die Justizministerinnen und Justizminister befassten sich mit den ersten Erfahrungen mit dem am 1.11.2024 in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Die Bundesregierung wird gebeten, einen Gesetzgebungsvorschlag für einen verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus in Fällen offenkundigen Missbrauchs des SBGG vorzulegen.
Beschluss zu TOP I. 2: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag: Selbstbestimmung stärken – Missbrauch bekämpfen
Nachlassverfahren vereinfachen – Angehörige entlasten
Die Justizministerinnen und Justizminister befassten sich mit einer Modernisierung und Vereinfachung des Nachlassverfahrens. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Erbausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB moderat verlängert werden sollte. Außerdem soll geprüft werden, ob die Erklärung der Erbausschlagung sowie weitere in § 344 Abs. 7 FamFG genannte Erklärungen bei Abgabe vor einer Notarin oder einem Notar fristwahrend ermöglicht werden sollten, sofern eine unverzügliche Weiterleitung an das Nachlassgericht erfolgt.
Beschluss zu TOP I.4: Nachlassverfahren vereinfachen – Angehörige entlasten
Kostenbegünstigter Erbschein für Grundbuchzwecke
Ebenfalls Gegenstand der Beratungen war die Wiedereinführung eines kostenbegünstigten Erbscheins für Grundbuchzwecke. Hintergrund sind Fälle, in denen die Kosten für einen zur Grundbuchberichtigung erforderlichen Erbschein den Wert des betroffenen Grundstücks oder Grundstücksanteils übersteigen. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, kurzfristig einen Regelungsvorschlag vorzulegen.
Beschluss zu TOP I.11: Wiedereinführung des kostenbegünstigten Erbscheins für Grundbuchzwecke
Modernisierung des Erbscheinverfahrens
Auch das Erbscheinverfahren soll modernisiert und entbürokratisiert werden; um eine zeitnahe Prüfung einer entsprechenden Reform der erbscheinrechtlichen Vorschriften wird gebeten. Die Justizministerinnen und Justizminister verweisen darauf, dass Verzögerungen bei der Klärung der Erbfolge für Erben erhebliche praktische, wirtschaftliche und rechtliche Nachteile haben können, etwa bei Bankangelegenheiten, Grundbuchfragen oder der Kündigung von Verträgen.
Beschluss zu TOP II.23: Modernisierung des Erbscheinverfahrens
Begutachtung in betreuungsgerichtlichen Verfahren
Im Betreuungsrecht befasste sich die Konferenz mit der Bedeutung und Erforderlichkeit von Sachverständigengutachten. Angesichts eines bereits bestehenden und sich voraussichtlich verschärfenden Mangels an medizinischen Sachverständigen soll geprüft werden, in welchen Konstellationen das Verfahrensrecht flexibilisiert werden kann. Dabei betonen die Justizministerinnen und Justizminister zugleich die grundrechtliche Bedeutung einer umfassenden Klärung des Betreuungsbedarfs.
Beschluss zu TOP II.25: Begutachtungskapazitäten in betreuungsgerichtlichen Verfahren zielgerichtet einsetzen
Weitere Beschlüsse zum Kinderschutz
Mehrere Beschlüsse betreffen zudem den Kinder- und Jugendschutz. Zur Gewaltkriminalität strafunmündiger Kinder soll eine umfassende Bestandsaufnahme erfolgen, die ausdrücklich auch die Instrumente des Kinder- und Jugendhilferechts und des Familienrechts sowie die Verantwortung der Eltern in den Blick nimmt. Daneben sollen Standards für die forensische Befragung von Kindern und Jugendlichen in Strafverfahren mit dem Vorwurf körperlicher oder sexualisierter Gewalt erarbeitet werden.
Weitere Beschlüsse zielen auf einen stärkeren strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen ohne Körperkontakt sowie vor sexuellen Belästigungen. Außerdem soll geprüft werden, ob ein eigenständiger Straftatbestand des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung in das Strafgesetzbuch eingefügt werden sollte.
Beschluss zu TOP II.15: Gewaltkriminalität strafunmündiger Kinder – Weiterentwicklung staatlicher Möglichkeiten
Beschluss zu TOP II.18: Standards bei der forensischen Befragung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren
Beschluss zu TOP II.20: Kinder stärker vor sexuellen Übergriffen schützen
Beschluss zu TOP II.21: Kinder stärker vor sexuellen Belästigungen schützen
Beschluss zu TOP II.29: Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien – Strafrechtlichen Schutzbedarf prüfen
Digitalisierung der Justiz und Schutz vor digitaler Gewalt
Weitere interessante Beschlüsse der JuMiKo betreffen die Digitalisierung der Justiz sowie den Schutz vor digitaler Gewalt. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen befassten sich die Justizministerinnen und Justizminister mit einer besseren Rechtsdurchsetzung im Netz. Insbesondere bei rechtswidrig erstellten und verbreiteten sexualisierten oder pornographischen Deepfakes sehen sie weiteren Handlungsbedarf und fordern erweiterte Pflichten der Plattformbetreiber.
Daneben ging es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Zivilprozess. KI soll nach dem Beschluss zwar bei der Strukturierung des Akteninhalts und des Parteivortrags unterstützen können; die gerichtliche Entscheidung selbst muss allerdings Richterinnen und Richtern vorbehalten bleiben. Ergänzend bekräftigten Bund und Länder die Notwendigkeit einer schnellen Modernisierung des Zivilprozesses.
Beschluss zu TOP I.18: Bessere Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten im Netz – Erweiterung der Haftung der Plattformbetreiber
Beschluss zu TOP I.32: KI-Einsatz im Zivilprozess effektiv gestalten – Transparenz und rechtliches Gehör der Parteien wahren
Beschluss Bund-Länder-Digitalgipfel TOP 4: Zivilprozess der Zukunft