Beschlüsse zum Familienrecht
Unter dem Vorsitz des Freistaats Sachsen fand am 7.11.2025 die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Leipzig statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über einige für Familienrechtlerinnen und Familienrechtler interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen:
Fortentwicklung der umfassenden elektronischen Kommunikation mit der Justiz
Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesjustizministerin, Unternehmen, Organisationen und andere in professioneller Eigenschaft am Prozess Beteiligte zeitnah in allen Verfahrensordnungen zur umfassenden Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz zu verpflichten.
Beschluss zu TOP I. 2: Fortentwicklung der umfassenden elektronischen Kommunikation mit der Justiz
– Weitere Schritte sind dringend erforderlich
Stärkung des Gewaltschutzes für gewaltbetroffene Elternteile und deren Kinder
Die Justizministerinnen und Justizminister halten eine stärkere Verankerung des Gewaltschutzes im Kindschaftsrecht für erforderlich. Sie bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz um eine zeitnahe Weiterentwicklung der maßgeblichen Vorschriften. In diesem Rahmen wird insbesondere die Prüfung der Aufnahme einer an der Istanbul-Konvention orientierten Definition von häuslicher Gewalt angeregt. Ebenso regt die JuMiKo an, den Umgang mit häuslicher Gewalt im Rahmen des Sorge- und Umgangsrechts ausdrücklich gesetzlich zu regeln.
Beschluss zu TOP I.14: Stärkung des Gewaltschutzes für gewaltbetroffene Elternteile und deren Kinder
Stärkung der Betreuungsvereine
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bitten die Bundesjustizministerin, rechtliche Regelungen zu erarbeiten, die Betreuungsvereine und Betreute im Falle des Mitarbeiterwechsels entlasten und die Abwicklung vereinfachen, sowie einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.
Beschluss zu TOP I.16: Stärkung der Betreuungsvereine
Weiterentwicklung der psychosozialen Prozessbegleitung
Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, nunmehr möglichst umgehend einen Referentenentwurf vorzulegen, der die psychosoziale Prozessbegleitung im Sinne der Entschließung des Bundesrats weiterentwickelt.
Beschluss zu TOP II.12: Weiterentwicklung der psychosozialen Prozessbegleitung
Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität
Die JuMiKo bittet die Bundesjustizministerin, im Rahmen der zeitnahen Beauftragung einer wissenschaftliche Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt auch die Landesjustizverwaltungen frühzeitig und umfassend in die Konzeption des Vorhabens einzubeziehen.
Beschluss zu TOP II.14: Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität
Häusliche Gewalt
In Anbetracht der steigenden Fallzahlen von häuslicher Gewalt bittet die JuMiKo Folgendes zu prüfen: ob eine Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, die es den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich ermöglicht, Daten von und an weitere Institutionen, die im Rahmen von Hochrisiko-Fallkonferenzen beteiligt sind, zu erheben und weiterzugeben.
Beschluss zu TOP II.27: Häusliche Gewalt – Datenaustausch im Rahmen von Hochrisiko-Fallkonferenzen erleichtern
Zuständigkeit der Jugendgerichte in Strafsachen
Die Justizministerinnen und Justizminister bitten darum, die Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes zur sachlichen Zuständigkeit der Jugendgerichte in Fällen besonderen Umfangs und ggf. besonderer Bedeutung einer Überprüfung zu unterziehen.
Beschluss zu TOP II.30: Zuständigkeit der Jugendgerichte in Strafsachen besonderen Umfangs oder be-
sonderer Bedeutung