Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2024

Beschlüsse zum Familienrecht

Unter dem Vorsitz des Landes Niedersachsen fand am 28.11.2024 die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über einige für Familienrechtlerinnen und Familienrechtler interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen:

 

Garantieerklärungen im Zusammenhang mit assistierter Reproduktion

Die Justizministerinnen und Justizminister stellten fest, dass einige Kinderwunschkliniken die assistierte Reproduktion bei alleinstehenden Personen davon abhängig machen, dass diese sog. Garantiepersonen stellen. Diese Garantieperson muss sich vor Behandlungsbeginn zum Unterhalt, teilweise auch zur Versorgung des Kindes für den Fall verpflichten, dass die Mutter ausfällt. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen, mit denen ein rechtssicherer Rahmen zum Umgang mit etwaig geforderten Garantieerklärungen im Zusammenhang mit assistierter Reproduktion geschaffen wird.

Beschluss zu TOP I. 4: Rechtssicherheit bei Vertragsschluss über assistierte Reproduktion

 

Vorrang der Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht

Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz zu prüfen, wie unter Berücksichtigung der derzeitigen Reformüberlegungen auf EU-Ebene zur sog. Elternschaftsverordnung die Regelungen des internationalen Privatrechts im deutschen Recht geändert werden könnten, um der Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht Vorrang vor einer ausländischen nachwirkenden Vaterschaft einzuräumen oder wie in sonstiger Weise den Betroffenen bei ausländischer nachwirkender Vaterschaft ein Weg eröffnet werden kann, der ihnen in Deutschland ohne das Erfordernis einer vorherigen Vaterschaftsanfechtung eine Vaterschaftsanerkennung ermöglicht.

Beschluss zu TOP I.5: Familien stärken durch Vorrang der Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht

 

Reform der Regelungen zum notariellen Nachlassverzeichnis

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bitten den Bundesminister der Justiz erneut, im Interesse der Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Notarinnen und Notaren und Gerichten einen Gesetzesvorschlag zur Reform der Auskunftsansprüche bei der Pflichtteilsregulierung samt den Regelungen zum notariellen Nachlassverzeichnis vorzulegen

Beschluss zu TOP I.11: Schnelle und zuverlässige Auskünfte über den Nachlass ermöglichen: Vorschlag einer Reform der Regelungen zum notariellen Nachlassverzeichnis

 

Digitalisierung des Zivilprozesses

Die Justizministerinnen und Justizminister setzen sich dafür ein, dass der Kreis der zur Entgegennahme elektronischer Zustellungen verpflichteten Personen und Organisationen auch auf bestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen erweitert wird, an die typischerweise Zustellungen in großer Zahl erfolgen und die über die notwendigen strukturellen Voraussetzungen verfügen. Zudem fordert die Jumiko, dass auch der Nutzerkreis, der zur aktiven Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet ist, schrittweise erweitert wird.

Beschluss zu TOP I.14: Digitalisierung des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung voranbringen – Teilnahmepflicht am elektronischen Rechtsverkehr ausweiten

 

Bürokratische Hürden im Betreuungsrecht

Die Justizministerinnen und Justizminister bitten daher den Bundesminister der Justiz erneut, den Betreuungsbehörden zu ermöglichen, ein Führungszeugnis für ehrenamtliche Betreuungspersonen einzuholen. Sie regen zudem die Prüfung an, ob Bewerbern für das Amt des beruflichen Betreuers eine vorläufige Registrierung ermöglicht werden kann, wenn diese die Sachkunde bereits zu wesentlichen Teilen nachweisen können.

Beschluss zu TOP I.15: Abbau bürokratischer Hürden im Betreuungsrecht – Gewinnung neuer ehrenamtlicher und beruflicher Betreuer fördern

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