Beschlüsse zum Familienrecht
Unter dem Vorsitz des Landes Berlin fand am 10.11.2021 die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über einige für Familienrechtler interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen:
Kodifikation des Nebengüterrechts
Die Justizministerinnen und Justizminister unterstrichen in der Konferenz die Bedeutung des Nebengüterrechts als Korrektiv grob ungerechtfertigter Ergebnisse, die sich bei der Vermögensauseinandersetzung bei Ehe- oder eingetragenen oder nicht-ehelichen Lebenspartnern ergeben können. Sie bitten den Bundesminister der Justiz zu prüfen, ob und ggf. inwieweit durch eine Kodifikation mehr Rechtssicherheit im Nebengüterrecht geschaffen und ein etwaiges Überschreiten der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung vermieden werden kann.
Beschluss zu TOP I. 7: Kodifikation des Nebengüterrechts
Reform des Abstammungsrechts – Diskriminierung lesbischer Paare beenden – Einführung der Mit-Mutterschaft kraft Gesetzes
Die Justizministerinnen und Justizminister beschäftigten sich ebenfalls mit der Reform des Abstammungsrechts und mit dem im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vereinbarte Ziel der Einführung der gesetzlichen "Mit-Mutterschaft", welches sie begrüßen. Sie fordern den Bundesminister der Justiz auf, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Einführung einer kraft Gesetzes eintretenden Mit-Mutterschaft für lesbische Paare vorzulegen.
Beschluss zu TOP I.8: Reform des Abstammungsrechts – Diskriminierung lesbischer Paare beenden –
Einführung der Mit-Mutterschaft kraft Gesetzes
Pflegefamilien stärken – Kostenbelastung bei der Adoption volljährig gewordener
Pflegekinder reduzieren
Die Justizministerinnen und Justizminister stellen fest, dass die Adoption volljähriger Pflegekinder durch einen oder beide Pflegeelternteile mit deutlich höheren Kosten verbunden ist als diejenige minderjähriger Pflegekinder. Sie bezweifeln, dass die kostenrechtliche Schlechterstellung von Erwachsenenadoptionen bei Pflegekindern gerechtfertigt ist und befürchten, dass sie die Fortsetzung der sozialen Familie mit Erreichen der Volljährigkeit des Pflegekindes erschwert.
Beschluss zu TOP I.9: Pflegefamilien stärken – Kostenbelastung bei der Adoption volljährig gewordener
Pflegekinder reduzieren
Zum Weiterlesen:
Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2022 - Beschlüsse zum Familienrecht
Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2021 - Beschlüsse zum Familienrecht
Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2021 - Beschlüsse zum Familienrecht
Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2019 - Beschlüsse zum Familienrecht
Gutachtermangel im Familienrecht - Beschluss der Frühjahrskonferenz der JustizministerInnen
Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizminister - Impulse für die rechtspolitische Entwicklung
Beschluss der Justizministerkonferenz zum Wechselmodell - Gesetzliche Regelung muss geprüft werden
Juristisches Staatsexamen ohne Familienrecht? - Wissenschaftliche Vereinigung besorgt über Pläne der Justizministerkonferenz