Beschlüsse zum Familienrecht
Unter dem Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen fand am 11. und 12.11.2021 die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über einige für Familienrechtler interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.
Weiterentwicklung der Videoverhandlung im Gerichtsverfahren
Die JuMiKo hält es für erforderlich, die seit längerem unveränderten verfahrensrechtlichen Grundlagen zur Videoverhandlung zu optimieren. Insbesondere sollte überprüft werden, so heißt es im Beschluss, ob dem Gericht über die bisherige Gestattungsmöglichkeit des § 128a ZPO hinaus – auch im Falle übereinstimmender Anträge der Parteien, dann allerdings unanfechtbar – zu ermöglichen ist, eine Videoverhandlung verbindlich anzuordnen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wird daher gebeten, die prozessualen Grundlagen der Videoverhandlung einschließlich der Kosten- und Gebührenfragen zu überarbeiten und erforderliche Rechtsänderungen zu veranlassen. In diese Prüfung sollten auch die Fachgerichtsbarkeiten einbezogen werden.
Beschluss zu TOP I. 1. Weiterentwicklung der Videoverhandlung im Gerichtsverfahren
Vorsorgevollmachten besser vor missbräuchlichem Widerruf schützen
Die derzeit geltende Rechtslage vermag vulnerable Menschen vor einem Missbrauch von Vorsorgevollmachten nicht effektiv genug zu
schützen, heißt es im Beschluss der JuMiKo.
Hat ein Vollmachtgeber zunächst etwa gegenüber Angehörigen eine Vorsorgevollmacht ausgestellt und lässt sich später ein Dritter, nachdem er sich das Vertrauen des Vollmachtgebers erschlichen hat, ebenfalls eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen, kommt es vor, dass dieser die Vorsorgevollmacht zugunsten des Angehörigen widerruft und sodann seine Stellung als alleiniger Bevollmächtigter zu seinem eigenen Vorteil nutzen.
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder formulierten daher folgende Bitta an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: sie solle prüfen, wie der Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten durch gesetzliche Regelungen zu den Voraussetzungen, unter denen Bevollmächtigte andere Vorsorgevollmachten widerrufen können, verbessert werden kann.
Beschluss zu TOP I.13. Vorsorgevollmachten besser vor missbräuchlichem Widerruf schützen
Zum Weiterlesen:
Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2019 - Beschlüsse zum Familienrecht
Gutachtermangel im Familienrecht - Beschluss der Frühjahrskonferenz der JustizministerInnen
Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizminister - Impulse für die rechtspolitische Entwicklung
Beschluss der Justizministerkonferenz zum Wechselmodell - Gesetzliche Regelung muss geprüft werden
Juristisches Staatsexamen ohne Familienrecht? - Wissenschaftliche Vereinigung besorgt über Pläne der Justizministerkonferenz