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Haushalt 2024: 218 Mio. Euro weniger für BMFSFJ

- Gesetzgebung

Kein Elterngeld mehr ab 150.000 Euro Jahreseinkommen

Das Bundeskabinett hat am 5.7.2023 den Entwurf des Regierungshaushalts 2024 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 13,35 Mrd. Euro vor. Im Vergleich zu 2023 sinkt der Ansatz um 218 Mio. Euro.

Einschneidende Änderungen wird es beim Elterngeld geben: Im Haushaltsentwurf für 2024 sinkt der Ansatz dafür gegenüber 2023 um 290 Mio. € auf 7.990 Mio. € ab. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart könne die Leistung daher nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden, so das BMFSFJ. Stattdessen wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 € auf 150.000 € zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt wird. Das BMFSFJ weist darauf hin, dass es durch diese Änderung negative gleichstellungspolitische Wirkungen erwartet.

 

Ausgaben und Kürzungen im Detail

Wichtige Posten im Haushalt 2024 des BMFSFJ sind:

  • Für die Vorbereitung der Kindergrundsicherung werden im Haushaltsjahr 2024 100 Mio. € zur Verfügung gestellt.
  • Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt das BMFSFJ erneut Mittel in Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung
  • Für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stehen 2024 unverändert 30 Mio. € für den Bau, die Sanierung und den Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Auch der Fördertitel für Träger und Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleibt nahezu unverändert bestehen.
  • Die Maßnahmen für Seniorenpolitik werden gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöht.
  • Die Förderung des Zukunftspakets für Bewegung, Kultur und Gesundheit wird mit 5 Mio. € auch in 2024 fortgeführt.
  • Der Bund stellt für die bestehenden Jugendwerke im nächsten Jahr insgesamt 24,5 Mio. € und damit die gleichen Mittel wie 2023 bereit.
  • Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Mio. € jährlich) sowie der Bundesstiftung Gleichstellung (5 Mio. € jährlich) ist dauerhaft gesichert.
  • Der im Sommer/Herbst 2023 startende Jahrgang bei Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen und Freiwilligem Ökologischen Jahr und Internationalem Jugendfreiwilligendienst kann im vollen Umfang bis zum regulären Ablauf im Sommer 2024 finanziert werden.

Keine Mittel stehen für einen Ausbau der Freiwilligendienste zur Verfügung. Der Großteil der jetzigen Etatabsenkungen in den Freiwilligendiensten gehe auf die Finanzplanung der vorherigen Regierung zurück, so das BMFSFJ. Mit den Sparvorgaben komme nun eine weitere Absenkung auf die Finanzplanung 2025 hinzu. Das BMFSFJ werde deshalb mit den zentralen Akteuren Gespräche führen, wie der Übergang bestmöglich gestaltet werden kann. Die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus wird von 40.000 auf 38.000 €/Jahr abgesenkt. Sparauflagen gibt es desweiteren für die Gleichstellung.

 

Quelle: Pressemitteilung 053 des Bundesfamilienministeriums vom 5.7.2023

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