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Haushalt 2022: 12,6 Milliarden Euro für das BMFSFJ

Erhöhung des Gesamtetats um weitere 52 Millionen Euro

Der Bundestag hat am 3.6.2022 den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) stehen in diesem Jahr rund 12,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Bereits mit dem 2. Regierungsentwurf 2022 im März konnte eine Erhöhung des Gesamtetats um 147 Millionen Euro erreicht werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden die Mittel für die Aufgaben in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft, zum Teil mit Gegenfinanzierung, um über weitere 52 Millionen Euro verstärkt. Unter anderem fließt das Geld in folgende Maßnahmen und Projekte:

 

Mittel für humanitäre Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine

Zusätzlich werden dem BMFSFJ rund 31 Millionen Euro zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Ukraine-Krieges zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen u.a. folgende Maßnahmen finanziert werden:

  • Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung;
  • Zusätzliche Finanzierung des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Derzeit werden 56 Psychosoziale Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen u. a. in der Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert;
  • Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“;
  • Stiftung Mutter und Kind – finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Not.

Wohlfahrtsverbände

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen führen die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge durch. Sie sind Träger von derzeit 56 Psychosozialen Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen. Die Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird mit zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine unterstützt. Insgesamt werden die Mittel für die Wohlfahrtsverbände das Niveau von 2021 von rund 39 Millionen Euro somit überschreiten.

 

Gesetzliche Leistungen für die Familien

Für das Elterngeld stehen nun insgesamt 7,73 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Kinderzuschlag wird zum 1.7.2022 durch die geplante Einführung eines Sofortzuschlags ergänzt. Es stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,365 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Aufgaben der freien Jugendhilfe

Bereits im 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 waren Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe mit einem Wert von 267,8 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel wurden um weitere 28,1 Millionen Euro durch die Entscheidungen im Haushaltsausschuss auf nunmehr über 296 Millionen Euro erhöht. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen wichtige Maßnahmen finanziert werden (u. a.):

  • Das Programm Respekt Coaches (+15 Millionen Euro);
  • Mittel für den Kinderschutzbund (+150.000 Euro);
  • Die Arbeit der Jugendmigrationsdienste, die bundesweit junge Menschen mit Migrationshintergrund mit individuellen Förderplänen bei der sozialen und beruflichen Integration unterstützen (+ 8 Millionen Euro);
  • Stärkung der Jugendverbandsarbeit damit der Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände in ihrer wichtigen Arbeit der Unterstützung von demokratischer Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen bedarfsgerecht gestärkt werden (+ 3 Millionen Euro).

 

Stärkung der Familienpolitik

Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung, sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt waren bereits im 2. Regierungsentwurf zusätzliche Mittel von 2,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden diese Mittel um weitere 7,6 Millionen Euro für familienpolitisch prioritäre Vorhaben aufgestockt, so dass nunmehr über 35,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Weitere Infos zur Mittelverteilung finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung Nr. 047 des Bundesfamilienministeriums vom 3.6.2022.

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