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Handlungsbedarf bei Mediation geprüft

- Gesetzgebung

Justizministerium möchte Bekanntheitsgrad weiter steigern

Das Justizministerium prüft derzeit, ob sich aufgrund des Evaluationsberichts über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Drucks. 19/4099) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT. Drucks. 19/3792). Den Bericht sowie die dazu eingeholten Stellungnahmen möchte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten. Gemeinsam mit den mit Mediation befassten Akteuren solle zudem überlegt werden, wie diese weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Bundesregierung weder die Zahl aller Mediatoren noch die Zahl zertifizierter Mediatoren bekannt. Eine Statistik werde nicht geführt. Die Bezeichnung "zertifizierter Mediator“ sei in Paragraf 5 II des Mediationsgesetzes verankert. Ob es einer Veränderung der Anforderungen an den "zertifizierten Mediator" bedarf, werde im Rahmen des offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozesses erörtert werden.

 

Langfristige Förderung der Mediation

Am 19.7.2017 hat das Bundeskabinett den nach § 8 I des MediationsG vorgeschriebenen Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz beschlossen. Der Bericht der Bundesregierung stellt die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland dar. In der Einleitung auf BT-Drucks. 18/13178 vom 20.7.2017 der Bundesregierung heißt es:

Die Bundesregierung wird jedoch den Bericht zum Anlass nehmen, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann.

Die FDP wollte in ihrer Kleinen Anfrage nun u.a. wissen, welche Maßnahmen sich die Bundesregierung überlegt habe, um das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser zu verwirklichen.

Quelle: Aktuelle Mitteilung (hib) des Bundestags Nr. 652/2018 vom 10.9.2018

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