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Haager Kindesentführungsübereinkommen: Praxisleitfaden zu Art. 13 I b

Nach Annahme durch den Rat nun veröffentlicht

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat den Praxisleitfaden zu Art. 13 I b) des Rahmen des Übereinkommens der Haager Konferenz über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 veröffentlicht. Der überarbeitete Entwurf wurde nach langer Entstehungsphase im März 2019 vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten und die Politik der Konferenz zunächst nicht genehmigt. Am 12.12.2019 erfolgte schließlich die Annahme durch die HCCH-Mitglieder.

Der Praxisleitfaden steht ab sofort in englischer und französischer Sprache als elektronische Version auf der Website der Haager Konferenz zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Leitlinien für Richter und Zentralbehörden

Art. 13 enthält eine der insgesamt fünf Ausnahmeregelungen des Kindesentführungsübereinkommen – und zwar die am häufigsten angewandte. Die Justiz- oder Verwaltungsbehörde des ersuchten Staates kann die Rückführung des Kindes in den gewöhnlichen Wohnsitzstaat nach einer unrechtmäßigen Abschiebung oder Zurückhaltung verweigern, wenn eines der folgenden ernsten Risiken für das Kind besteht: Die Rückkehr

  • könnte das Kind körperlich schädigen;
  • würde das Kind einem psychischen Schaden aussetzen;
  • bringt das Kind in eine unerträgliche Situation.

Laut der jüngsten Umfrage der Haager Konferenz über Anträge aus dem Jahr 2015 machen die Ablehnungen gemäß Art. 13 I b des Übereinkommens über Kindesentführung 18% der gesamten gerichtlichen Ablehnungen aus. Die nun veröffentlichten Richtlinien sollen die konsequente Anwendung von Art. 13 I b) des Kindesentführungsübereinkommens sowie die Nutzung bewährter Praktiken durch Richter und Zentralbehörden, die mit dieser Bestimmung konfrontiert sind, fördern.

 

Zum Weiterlesen:

HCCH-Richtlinienentwurf zu Art. 13 I b des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Empfehlungen für Behörden und Praktiker

Kindesentführungsübereinkommen und die Stimme des Kindes - Haager Konferenz veröffentlicht XXII. Ausgabe des „Judges‘ Newsletter“

Rat der Europäischen Union stimmt Reform der Brüssel-IIa-VO zu - Verordnung wird in zahlreichen Punkten reformiert

Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit - Deutscher Verein veröffentlicht Leitfaden für Jugendämter und Gerichte

Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung - Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.3.2018 – 13 K 3024/17 E

Kindesentführung: Einstweilige Anordnung in Rückführungsfällen - Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.7.2016 – 1 BvQ 27/16

 

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