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Grünes Licht für neues Jugendschutzgesetz

Familienausschuss billigt Gesetzentwurf

Am Mittwoch billigte der Familienausschuss den Entwurf eines Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in einer geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der FDP- und der Linksfraktion. Die Fraktionen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Zuvor hatte der Ausschuss einen Änderungsantrag von Union und Sozialdemokraten zum Gesetzentwurf gegen die Stimmen der FDP angenommen. Neben den Koalition stimmten auch die Grünen für diesen Antrag, AfD und Linke enthielten sich.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Jugendschutzgesetz an die Herausforderungen der digitalen Medienwelt angepasst werden. Er sieht unter anderem

  • die Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,
  • Verpflichtung von Onlineplattformen zu Voreinstellungen, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (“Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen,
  • Deaktivierung von Kostenfallen („Loot Boxes“) im Internet

vor.

 

Inhalt der Änderungsanträge

Mit dem angenommen Änderungsantrag wird zudem geregelt, dass die Bundeszentrale einen Beirat einrichtet, der sich “in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen“ einsetzt. Diesem zwölfköpfigen Gremium sollen auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden angehören, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen. Darüber hinaus soll die Alterskennzeichnung auf Onlineplattformen um sogenannte Deskriptoren erweitert werden. Diese sollen auf Interaktionsrisiken hinweisen, wenn diese bei der Alterseinstufung nicht berücksichtigt wurden. Zudem wird mit dem Änderungsantrag konkretisiert, dass zu den entwicklungsbeeinträchtigenden Medien, insbesondere “übermäßig ängstigende, Gewalt befürwortende oder das sozial-ethische Wertebild beeinträchtigende Medien“ zählen.

Umgekehrt wollen Union und SPD mit ihrem Änderungsantrag Kindern der Zugang zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen erleichtern. So wird das auf bislang personensorgeberechtigte Personen begrenzte Begleitungsrecht auf “erziehungsbeauftragte Personen“ erweitert. Damit soll den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung getragen werden.

 

Befürchtungen der Opposition

Die FDP und Die Linke monierten, dass mit dem Ausbau der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer eigenen Bundeszentrale eine Doppelstruktur geschaffen wird. Die Behörde sei dann in Teilen auch für Internetangebote zuständig und entziehe der auf Länderebene organisierten unabhängigen, staatsfernen Medienaufsicht Kompetenzen. Die Grünen begrüßten den Änderungsantrag der Koalition ausdrücklich. Dies reiche allerdings nicht aus, um dem Gesetzentwurf insgesamt zuzustimmen. Auch sie befürchten, dass die unklare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Jugendmedienschutz nicht aufgelöst wird. Ebenso werde das Problem der Medienkonvergenz nicht gelöst. Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch Kinder und Jugendliche selbst sei es zunehmend unverständlich, warum derselbe Medieninhalt je nach Verbreitungsweg unterschiedlichen Vorgaben unterliege.

Die AfD wiederum wünscht sich strengere Auflagen bei der Verbreitung von Pornografie im Internet. Zudem befürchtet sie, dass die neu zu schaffende Bundeszentrale nicht unabhängig und staatsfern sei. Entsprechende Entwicklungen habe man bereits bei der Bundeszentrale für politische Bildung beobachten können, die einseitig die Positionen der Regierung vertrete.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 283/2021 vom 3.3.2021

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