Initiative soll bestehende Schutzlücken schließen
Der Bundesrat hat am 17.10.2025 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Gewaltschutzes beim Bundestag einzubringen. Die Initiative geht auf einen Vorstoß Nordrhein-Westfalens zurück und verfolgt das Ziel, den Schutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller zu gestalten. Die BR-Drucks. 211/25 "Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen" können Sie hier herunterladen.
Härtere Sanktionen und frühzeitige Information der Polizei
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Täter bei schweren Verstößen gegen Schutzanordnungen künftig härter bestraft werden. Es sollen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen. Familiengerichte sollen zudem verpflichtet werden, die Polizei bereits zu informieren, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung eingeht, um ein schnelleres Eingreifen bei drohender Gefahr zu ermöglichen. Auch der Opferschutz soll gestärkt werden: Betroffene sollen leichter Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung erhalten.
Das BMJV hatte bereits im Sommer 2025 Vorschläge für ein „Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz" vorgelegt. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Da die Bundesregierung den Entwurf bislang nicht in das Kabinett eingebracht hat, wollen die Länder das Thema nun offenbar selbst auf die parlamentarische Tagesordnung setzen. Nach dem Beschluss des Bundesrates kann sich die Bundesregierung zu der Länderinitiative positionieren. Anschließend liegt der Gesetzentwurf beim Bundestag – feste Fristen für dessen Beratung gibt es nicht.