Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Gewaltschutz im Umbruch

Überblick über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben

Der Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt steht derzeit in besonderem Fokus des Gesetzgebers. Neben dem bereits in der letzten Legislaturperiode verkündeten und überwiegend in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz, das der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention dient, sind derzeit mehrere Vorhaben in unterschiedlichen Stadien relevant. Sie zielen auf

  • eine Stärkung des zivilrechtlichen Gewaltschutzes,
  • eine bessere Bewältigung von Hochrisikofällen,
  • eine Verbesserung der Rechte von Gewaltopfern.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben und ihren jeweiligen Stand. Ab der ersten Lesung im Bundestag führen wir die Gesetzesvorhaben jeweils auch auf unserer Übersichtsseite unter Arbeitshilfen auf.

Kurzübersicht:

  • Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt , überwiegend in Kraft seit 28.2.2025: Sicherstellungsverantwortung der Länder ab 1.1.2027, Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 1.1.2032
  • Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz, Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen; noch nicht verkündet
  • Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, Referentenentwurf des BMJV vom 11.5.2026; Länder- und Verbändebeteiligung läuft
  • Gesetz zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen BR-Drucks. 211/25, Bundesratsinitiative; in den Bundestag eingebracht
  • Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz , Referentenentwurf des BMJV vom 22.5.2026; vorparlamentarisches Stadium
  • Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung , Regierungsentwurf; am 12.6.2026 in erster Lesung im Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen
  • Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung, Regierungsentwurf; dem Bundesrat als besonders eilbedürftige Vorlage zugeleitet

 

Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Bereits am 27.2.2025 wurde das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 57). Es dient der Umsetzung der Istanbul-Konvention und verfolgt das Ziel, bundesweit ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen – unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen der Betroffenen.

Das Gesetz ist seit dem 28.2.2025 überwiegend in Kraft. Die Sicherstellungsverantwortung der Länder für ein bedarfsgerechtes Netz an Angeboten tritt am 1.1.2027 in Kraft, der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung am 1.1.2032. Petra Volke gibt in der FamRZ einen Überblick über das neue Gewalthilfegesetz aus Sicht des Familienrechts FamRZ 2025, 1768 {FamRZ-digital | }.

 

Elektronische Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz ist vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden; die Verkündung steht noch aus. Es wird den zivilrechtlichen Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikokonstellationen deutlich ausbauen.

Kernpunkte sind die Möglichkeit, gewaltausübende Personen elektronisch überwachen zu lassen, sowie die stärkere gesetzliche Verankerung von Täterarbeit als begleitende Maßnahme zu Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Es erfolgen dadurch außerdem Änderungen im BGB, EGBGB und FamFG. Die Neuregelungen wurden in der FamRZ bereits auf Grundlage des Referentenentwurfs des BMJV vom 25.8.2025 diskutiert (Cirullies, FamRZ 2025, 1673 ff.).

 

Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) vom 11.5.2026 greift das BMJV den Schutz vor häuslicher Gewalt auch im materiellen Sorge- und Umgangsrecht auf. Der Entwurf sieht erstmals ein ausdrückliches gesetzliches Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren vor und soll damit Vorgaben der Istanbul-Konvention im Kindschaftsrecht umsetzen. Vorgesehen ist insbesondere, häusliche Gewalt gesetzlich zu definieren, den Schutz des Kindes vor miterlebter Gewalt ausdrücklich dem Kindeswohl zuzuordnen und klarzustellen, dass der Umgang ausgeschlossen werden kann, wenn dies zum Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils erforderlich ist.

Der Entwurf befindet sich derzeit im Stadium der Länder- und Verbändebeteiligung.

 

Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt im Familienverfahren

Der Bundesrat hat am 17.10.2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen in den Bundestag einzubringen (BR-Drucks. 211/25). Ziel ist es, den Gewaltschutz in besonders gefährlichen Fallkonstellationen schneller und wirkungsvoller durchzusetzen. Vorgesehen sind u. a. ein verbesserter Informationsfluss zwischen Familiengericht, Polizei und weiteren beteiligten Stellen sowie erweiterte Reaktionsmöglichkeiten in Hochrisikofällen. Der Entwurf wurde dem Bundestag zugeleitet.

Am 22.5.2026 hat das BMJV außerdem den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz veröffentlicht. Ziel ist es, Betroffene von häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren besser zu schützen und zugleich die Stellung von Kindern im Verfahren zu stärken.

 

 

Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung liegt inzwischen als Regierungsentwurf vor. Er wurde am 12.6.2026 im Bundestag in erster Lesung beraten und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. 

Vorgesehen sind insbesondere Verbesserungen bei der psychosozialen Prozessbegleitung. Zudem sollen Verletzte von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen leichter Zugang zu dieser nicht-rechtlichen Unterstützung erhalten. Auch wenn der Schwerpunkt im Straf- und Strafverfahrensrecht liegt, können sich Schnittstellen zu familiengerichtlichen Verfahren ergeben, etwa bei Sorge- und Umgangsentscheidungen nach Gewalterfahrungen.

 

Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Zwangsheirat

Das BMJV hatte am 21.10.2025 zunächst einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung vorgelegt. Inzwischen hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf (BR-Drucks. 327/26) beschlossen. Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 und sieht u. a. eine Neufassung des § 232 StGB vor, der künftig ausdrücklich auch die Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft, die Ausbeutung bei der Adoption und die Zwangsheirat erfasst. 

Das Gesetzesvorhaben liegt dem Bundesrat als besonders eilbedürftige Vorlage vor.

Zurück