Bundestag debattierte Gesetzentwürfe
Noch vor den Weihnachtsfeiertagen hat der Bundestag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes debattiert. Beide Entwürfe wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
SPD/Grüne: Festlegung einer Schutzfrist nach Fehlgeburten
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit einem Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten (BT-Drucks. 20/14241) einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einführen. Im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, das am 1.1.2018 in Kraft getreten ist, ist eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt nicht ausdrücklich vorgesehen.
In der bisherigen Rechtsanwendung gelten die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen und Leistungen bei einer Lebend- oder Totgeburt, nicht aber bei einer Fehlgeburt. Dies führt auch auf die Intention des Gesetzgebers zurück, die Fehlgeburt von der Entbindung rechtsbegrifflich zu differenzieren,
schreiben die Abgeordneten. Ziel der Neuregelung sei es, eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt innerhalb des Mutterschutzes sicherzustellen und damit einen besonderen Schutzraum für die Frau, die ein vorzeitiges Ende ihrer Schwangerschaft erleidet, festzulegen. Dies soll durch eine Staffelung der Schutzfristen - abhängig vom Fortschritt der bisherigen Schwangerschaft - gelingen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Festlegung einer Schutzfrist für den Fall der Fehlgeburt sich nicht nachteilig auf die betroffene Frau auswirkt.
Union: Klare Bestimmung des Begriffs „Entbindung“
Das beinahe identische Vorhaben verfolgt die CDU/CSU-Fraktion mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Mutterschutzes im Falle einer Fehlgeburt (BT-Drucks. 20/14231). Es sei nach der Intention des Mutterschutzgesetzes und auch aus medizinischer Sicht nicht sachgerecht, den Begriff Entbindung an die personenstandsrechtlichen Regelungen und mithin ausschließlich an die Gewichtsgrenze von 500 Gramm beziehungsweise an die 24. Schwangerschaftswoche zu koppeln. Der Begriff „Entbindung“ soll nach den Vorstellungen der Unionsfraktion in den mutterschutzrechtlichen Regelungen klar bestimmt werden, um Unklarheiten künftig zu vermeiden.
Auch die Union fordert die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt solle nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein.