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Gesetzliche Beistandschaft durch Lebenspartner

Heute im Bundestag Nr. 313 vom 17.05.2017

Der Rechtsausschuss hat für wesentliche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten" (18/10485) gestimmt.

Der Gesetzentwurf sieht die Annahme einer Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners in Fällen vor, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann. Dies aber nur, sofern diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss.

Keine Vertretungsmacht in Fürsorgeangelegenheiten

Mit dem Änderungsantrag fällt im Titel des Gesetzes der Teil "und in Fürsorgeangelegenheiten" weg. Dies hat der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen. Die Abgeordneten wollen keine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Das wollte der Bundesrat anders. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen wollen, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.

Betreuer sollen Erhöhung der Vergütung erfahren

Nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses, soll eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer an den Gesetzentwurf angefügt werden. Diese sei seit zwölf Jahren nicht mehr erhöht worden, was eine qualifizierte Betreuung gefährde, so die einhellige Argumentation. Vertreter der Länder hatten eine solche Erhöhung in Vorgesprächen abgelehnt, weshalb es hier noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen könnte, sofern das Plenum wie zu erwarten dem Votum des Ausschusses folgt.

Abstimmungsverlauf

Dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten schließlich die beiden Koalitionsfraktionen zu. Die Grünen stimmten dagegen, da sie auch in der geänderten Fassung zu große Missbrauchsmöglichkeiten durch nicht wohlgesinnte Ehegatten und Lebenspartner sehen. Die Linke teilte diese Bedenken zum Teil und enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf steht am 18. Mai 2017 im Plenum zur Schlussabstimmung.

 

Lesen Sie zu diesem Thema auch die Stellungnahme zur gesetzlichen Beistandschaft des DAV, sowie den Beitrag von Prof. Dr. Anatol Dutta in FamRZ 2017, Heft 8, und den Gesetzentwurf des Bundesrates.

Quelle: Aktuelle Meldungen des Bundestags (hib), Nr. 313/2017

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