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Gesetzesänderungen zum 1.1.2020

- Gesetzgebung

Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Kinderfreibeträge, Angehörigen-Entlastung

Zum 1.1.2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Außerdem werden mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz Kinder von pflegebedürftigen Eltern und Eltern von Kindern mit einer Behinderung entlastet.

 

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Sätze werden zum 1.1.2020 erhöht.

  • Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
  • Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
  • Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.

 

Kinderzuschlag

Zum 1.1.2020 entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1.7.2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

 

Kinderfreibeträge

Zum 1. 1.2020 erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten - je nach Einkommen - entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.

 

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Am 1.1.2020 ist zudem das sogenannte "Angehörigen-Entlastungsgesetz" in Kraft getreten. Es soll unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten, entlasten: Auf ihr Einkommen wird zukünftig erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Darüber hinaus schafft das Gesetz Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen durch die dauerhafte Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Mit der Einführung eines Budgets für Ausbildung ist künftig zudem eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung möglich.

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