Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention

Heute im Bundestag Nr. 277 vom 27.04.2017

Sechs Jahre nach ihrer Unterzeichnung durch Deutschland soll die sogenannte Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12037) zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vor.

Inhalt des Vertrages

Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, dem europäische Staaten beitreten können, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Sie sieht vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert werden muss und alle diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind.

Die einzelnen Maßnahmen sehen für Opfer unter anderem

  • eine Rechtsberatung,
  • psychologische Betreuung,
  • finanzielle Beratung und den
  • Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor.

Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.

Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul von 13 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet. Bis heute haben insgesamt 43 Staaten das Abkommen unterzeichnet und 22 ratifiziert.

Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am 31. März 2017 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates stehen noch aus.

Quelle: Aktuelle Meldungen des Bundestags (hib), Nr. 277/2017

Zurück