Kabinett will vergessene Anrechte nachträglich ausgleichen
Das Bundeskabinett hat am 22.4.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Versorgungsausgleichs beschlossen. Der Entwurf sieht punktuelle Änderungen vor, mit denen nach Angaben des Bundesjustizministeriums vor allem die Teilhabegerechtigkeit verbessert, die Altersversorgung geschiedener Ehegatten gestärkt und das Recht vereinfacht werden sollen.
Kern der Reform ist, dass vergessene, verschwiegene oder vom Gericht übersehene Rentenanrechte künftig nachträglich zwischen den geschiedenen Ehegatten ausgeglichen werden können. Anders als bisher soll der benachteiligte Ex-Ehegatte dann einen Zahlungsanspruch gegen den anderen erhalten. Vorgesehen ist, dass im Alter monatlich die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen, zunächst unberücksichtigt gebliebenen Versorgung ausgeglichen wird. Damit greift der Entwurf ein auch in der FamRZ seit Langem diskutiertes praktisches Problem auf, das bislang zulasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten gehen konnte.
Weitere Änderungen bei Kapitalleistungen, Bagatellanrechten und Verfahren
Darüber hinaus sollen künftig auch Versorgungszusagen von Unternehmern in den Versorgungsausgleich einbezogen werden, wenn sie auf eine Kapitalleistung und nicht auf eine laufende Rente gerichtet sind. Praktische Bedeutung hat dies insbesondere für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Der Entwurf zielt insoweit auf eine Gleichbehandlung mit entsprechenden Anwartschaften von Arbeitnehmern.
Weitere Regelungen betreffen die Vermeidung von sogenannten Splitter- oder Kleinstanrechten, um zersplitterte Altersversorgungen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Außerdem soll gesetzlich klargestellt werden, dass eine Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der ausgleichsberechtigte frühere Ehegatte verstirbt. Schließlich wird das Abänderungsverfahren vorgezogen: Eine gerichtliche Überprüfung des Versorgungsausgleichs soll künftig bereits zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Renteneintritt möglich sein, bisher grundsätzlich erst ein Jahr davor.
Der Gesetzentwurf knüpft nach Angaben des Ministeriums unter anderem an Vorschläge der Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstags an. Die vorgesehenen Regelungen zu vergessenen Anrechten und zur Verfahrensverbesserung waren bereits in der vergangenen Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsvorhabens, das jedoch nicht mehr abgeschlossen werden konnte. In der nächsten FamRZ - Heft 9 erscheint am 1.5.2026 - werden gleich drei Artikel veröffentlicht, die sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts befassen. Zudem erscheint im nächsten FamRZ-Newsletter ein Editorial von Helmut Borth zu diesem Thema.