Neue Drucksache nach erstem Durchgang im Bundestag
Nach dem ersten Durchgang des Gesetzentwurfs "zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen" im Bundestag, liegt nun eine neue BT-Drucksache (18/9946) vor. Diese enthält die vollständige Stellungnahme des Bundesrats sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung und ist online zum Download verfügbar.
Ziel der Gesetzesinitiative
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll der strafrechtliche Schutz vor Stalkern verbessert werden. Stalking soll nicht mehr nur dann strafbar sein, wenn die Tat das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt und diese zum Beispiel zum Umzug zwingt. In Zukunft soll es für die Strafbarkeit bereits ausreichen, wenn eine Belästigung einer Person "geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen".
Außerdem soll die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft ein Stalkingopfer auf die Möglichkeit einer Privatklage verweist, künftig nicht mehr gegeben sein. Ein solcher Vorgang hätte nämlich u.a. zur Folge, dass das Opfer zunächst selbst für Anwalts- und Verfahrenskosten aufkommen muss. Dazu soll der Stalking-Paragraf 238 des Strafgesetzbuches aus dem Katalog der Privatklagedelikte in der Strafprozessordnung gestrichen werden. Eine weitere Neuerung betrifft Gewaltschutzverfahren, in denen vor allem Opfer von häuslicher Gewalt durch Kontakt- oder Näherungsverbote geschützt werden sollen.