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Gesetzentwurf zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen

- Gesetzgebung

Innenausschuss macht Weg für Plenarbeschluss frei

Der Innenausschuss des Bundestags hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft frei gemacht. Die Vorlage wurde in modifizierter Fassung angenommen und soll am Freitag abschließend im Bundestagsplenum beraten werden.

Mit dem Gesetzentwurf soll verhindert werden, dass Vaterschaften allein zu dem Zweck anerkannt werden, einem Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen und dadurch aufenthaltsrechtliche Vorteile für die Mutter zu begründen oder zu stärken. Nach Darstellung der Bundesregierung reichen die geltenden Regelungen bislang nicht aus, um solche Fälle effektiv zu verhindern.

 

Zustimmung der Ausländerbehörde in Verdachtsfällen

Künftig soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung erforderlich sein, wenn zwischen den Beteiligten ein aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, während die Mutter lediglich über eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung verfügt. Liegt die Zustimmung nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Keine Zustimmung der Ausländerbehörde soll erforderlich sein, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist. Auch bei bestehender sozial-familiärer Beziehung oder tatsächlicher Verantwortungsübernahme für das Kind soll keine missbräuchliche Anerkennung vorliegen. Soweit entsprechende Nachweise für das Standesamt nicht anhand von Urkunden oder Registereinträgen prüfbar sind, soll die Ausländerbehörde dies klären.

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