FDP bündelt Reformvorschläge zum Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute mit dem von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz – BT-Drucks. 20/14263). Die Liberalen streben eine umfassende Modernisierung des Familienrechts an, um es an gesellschaftliche Realitäten anzupassen und Konflikte in Familien- und Partnerschaftsangelegenheiten effizienter zu lösen.
Referentenentwürfe wurden zwischenzeitlich zu Diskussionsentwürfen
Der Entwurf fasst die noch unter dem ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann ausgearbeiteten Gesetzentwürfe zu Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht zusammen. Diese wurden zwischenzeitlich vom BMJ unter Leitung des neuen Bundesjustizministers Dr. Volker Wissing zu „Diskussionsentwürfen“ umgewidmet. Der Plan: die kommende Regierung frühzeitig mit den Entwürfen befassen, um eine Reform des Familienrechts zeitnah anzugehen.
Die FDP hat nun mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes einen anderen Weg gewählt. Das vereinfachte Verfahren ermöglicht eine Überweisung des Gesetzentwurfs an die zuständigen Ausschüsse ohne Aussprache im Plenum. Dort wird der Entwurf geprüft und diskutiert. Diskutiert wurden die Reformvorhaben auch bereits in der FamRZ: Wolfgang Keuter kommentiert die Vorschläge zum Kindschaftsrecht (FamRZ 2024, 1833 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}), Gudrun Lies-Benachib beschäftigte sich mit dem Unterhaltsrecht (FamRZ 2024, 1913 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}) und Tobias Helms mit dem Abstammungsrecht (FamRZ 2024, 1917 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}). Weitere Informationen und Drucksachen zu den Reformvorhaben finden Sie auf famrz.de auch unter Arbeitshilfen:Gesetzgebungsverfahren.
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