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Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz tritt voraussichtlich im Juli in Kraft

- Gesetzgebung

Einen Tag nach Bundestag billigte auch Bundesrat das Gesetz

Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8.6.2018 ein Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz gebilligt. Der Deutsche Bundestag hatte dieses einen Tag zuvor, am 7.6.2018, verabschiedet. Das Gesetz setzt die Streitwertgrenze für die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof weiterhin auf 20.000 Euro fest. Beschwerden bei niedrigeren Werten der Berufungsentscheidung sind damit auch künftig nicht möglich.

Inkrafttreten für den 1.7.2018 geplant

Die bisherige Regelung zur Streitwertbegrenzung läuft eigentlich zum 30.6.2018 aus. Das nunmehr verabschiedete Gesetz verlängert sie nochmals bis zum 31.12.2019. Die Streitwertbegrenzung soll die Zivilgerichte entlasten: den Bundesgerichtshof, indem weniger Verfahren bei den Zivilsenaten eingehen, die Land- und Oberlandesgerichte, deren Entscheidungen schneller rechtskräftig werden. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es kann danach wie geplant zum 1.7.2018 in Kraft treten.

 

Quelle: Bundesrat kompakt, Meldung vom 8.6.2018

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