Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Nr. 045 vom 27.04.2017

Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung nun das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung“ beschlossen. Dieses Gesetz soll das vierte Investitionsprogramm umsetzen. Es ist darauf gerichtet 100.000 zusätzliche Plätze und qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

Bund unterstützt Kita-Ausbau und Qualitätsentwicklung

So hat der Bund beschlossen, dass er 2017 die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertagebetreuung investieren wird. Allein mit dem vierten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Damit ermöglicht der Bund:

  • Beschleunigung des Kita-Ausbau und auch die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung
  • Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.

Qualitätsoffensive

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat der Bund im November 2016 eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung gestartet.

Ihr Ziel:

  • Die Qualität der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsziele zu verbessern und
  • eine solide Finanzierung dauerhaft zu sichern.

Der Bund will dafür wesentlich mehr Mittel investieren. Dafür leistet das vierte Investitionsprogramm seinen Beitrag. Durch das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.04.2017

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