Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Nr.083 vom 05.07.2017
Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen tritt am 06.07.2017 in Kraft. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley sieht faire Bezahlung von Frauen und Männern als eine Frage der Gerechtigkeit. Wobei alle Arbeitgeber in der Pflicht stehen. Um leichter Forderungen nach fairer Entlohnung zu stellen, werde ein Auskunftsanspruch eingeführt. Unternehmen werden in Zukunft dazu verpflichtet regelmäßig darüber zu berichten, wie sie Gleichstellung und Entgeltgleichheit sicherstellen wollen.
Schaffung einer verbesserten Rechtsgrundlage
Das Gesetz wird am 6. Juli 2017 in Kraft treten. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:
- Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
- Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.
Veröffentlichung zur praktischen Umsetzung
Mit mehreren Veröffentlichungen über die gesetzlichen Regelungen möchte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informieren und damit Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung und Handhabung unterstützen:
- Ein Quickcheck zum Entgelttransparenzgesetz sagt kurz und kompakt, welche Arbeitgeber auf welche Weise von dem Gesetz betroffen sind.
- Eine Gesetzesbroschüre gibt das Gesetz im Wortlaut wieder und erläutert das Entgeltgleichheitsgebot.
- Eine Beschäftigtenbroschüre richtet sich vorrangig an Beschäftigte und informiert sie über ihre Rechte nach dem Entgelttransparenzgesetz.
- Ein Leitfaden für Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte wird praxisnah über ihre Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz informieren.
Darüber hinaus wurde der „Monitor Entgelttransparenz“ entwickelt, mit dem das Arbeitsentgelt für Frauen und Männer im Unternehmen sichtbar gemacht und mögliche Ungleichbehandlungen der Geschlechter beim Arbeitsentgelt betriebsintern aufgedeckt werden können. Der „Monitor“ wird zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes online und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung Bundesfamilienministeriums Nr. 083 vom 05.07.2017