Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2025

Beschlüsse zum Familienrecht

Unter dem Vorsitz des Freistaats Sachsen fand am 5. und 6.6.2025 die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über für Familienrechtler interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.

Im Folgenden finden Sie jeweils eine kurze Zusammenfassung der relevanten TOPe sowie den Link zum Volltext des jeweiligen Beschlusses.

 

Weniger Bürokratie, bessere Betreuung

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder betonen die Notwendigkeit, eine qualitativ hochwertige Betreuung auch angesichts des demographischen Wandels dauerhaft sicherzustellen. Dazu sollen ehrenamtliche und berufliche Betreuer von übermäßiger Bürokratie entlastet werden, indem Berichts-, Genehmigungs- und Rechnungslegungspflichten auf das unbedingt erforderliche Maß zum Schutz der betreuten Personen beschränkt werden. Die JuMiKo fordert die Bundesministerin der Justiz auf, diese Pflichten kritisch auf Vereinfachungspotenzial zu prüfen.

Beschluss zu TOP I.9: Qualitativ hochwertige Betreuung nachhaltig sichern durch Abbau unnötiger bürokratischer Hürden im Betreuungsrecht

 

Zugang zum Betreuerberuf erleichtern

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sehen große Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer beruflicher Betreuer, insbesondere wegen der bisherigen Pflicht zur Selbstständigkeit bei der Registrierung. Um den Einstieg in den Beruf attraktiver zu machen, soll auch Angestellten eines beruflichen Betreuers die Registrierung ermöglicht werden – analog zur bestehenden Regelung für Betreuungsvereine. Daher wird die Bundesministerin der Justiz gebeten zu prüfen, ob § 19 Abs. 2 BtOG entsprechend angepasst werden kann.

Beschluss zu TOP I.10: Gewinnung beruflicher Betreuer erleichtern: Angestellten eines beruflichen Betreuers die Registrierung als Betreuer ermöglichen

 

Mietvertragshürden für Gewaltopfer abbauen

Opfer häuslicher Gewalt stehen oft vor dem Problem, dass sie trotz Flucht aus einer gemeinsamen Wohnung weiterhin an den Mietvertrag gebunden bleiben und so ein eigenständiger Neuanfang erschwert wird. Zwar besteht ein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung durch den Mitmieter, doch muss dieser häufig gerichtlich durchgesetzt werden – was zu finanzieller Belastung und emotionalem Druck bei den Opfern führt. Die Justizministerinnen und Justizminister fordern daher gesetzliche Lösungen, um diese Verfahren zu vereinfachen und den Opfern einen schnelleren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverhältnissen zu ermöglichen.

Beschluss zu TOP I.13: Neuanfang für Opfer von häuslicher Gewalt erleichtern – Beendigung gemeinsamer Mietverträge beschleunigen

 

Übermittlungsbefugnisse zwischen Polizei und Familiengerichten

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder fordern eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Familiengerichten, um den Kindesschutz und den Schutz vor familiärer Gewalt zu verbessern. Dazu sollen wechselseitige Übermittlungsbefugnisse für relevante Informationen geschaffen werden, um insbesondere in Eilfällen schnell und rechtssicher Entscheidungen treffen zu können – etwa bei Gefährdungsprognosen oder Gewaltschutzanordnungen. Die Bundesministerin der Justiz wird gebeten, die bestehende Rechtslage zu prüfen und mögliche gesetzliche Änderungen zur besseren Datenverarbeitung und -übermittlung zu entwickeln.

Beschluss zu TOP I.14: Stärkung von Kindes- und Gewaltschutz  ̶  rechtssichere und schnelle Einbeziehung polizeilicher Erkenntnisse in familiengerichtliche Verfahren

 

Elektronische Fußfessel im Gewaltschutz

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder setzen sich für den Ausbau der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) als Instrument zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ein und begrüßen die im Koalitionsvertrag angekündigte bundeseinheitliche Regelung. Um zukünftige Anwendungsfälle im Gewaltschutzgesetz bewältigen zu können, fordern sie eine frühzeitige Erweiterung der personellen und technischen Kapazitäten der Überwachungsstellen. Eine neue Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter hessischer Federführung soll nun konkrete Vorschläge zur rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Umsetzung der EAÜ im präventiven Gefahrenabwehrbereich erarbeiten und der Justizministerkonferenz im Herbst 2025 berichten.

Beschluss zu TOP I.31: Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung zum Schutze von Opfern häuslicher Gewalt 

 

Femizide: Strafgesetzbuch um Mordmerkmal erweitern

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder zeigen sich besorgt über den Anstieg geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und thematisieren insbesondere Tötungsdelikte im Kontext von Trennung oder weiblicher Geschlechtszugehörigkeit. Sie sehen dringenden Handlungsbedarf, um den strafrechtlichen Schutz vulnerabler Gruppen zu verbessern und geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen klarer zu erfassen. Daher fordern sie die Bundesministerin der Justiz auf, eine Ergänzung von § 211 Abs. 2 StGB um ein spezifisches Mordmerkmal zu prüfen und bis zur Herbstkonferenz 2026 Ergebnisse vorzulegen.

Beschluss zu TOP II.20: Trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen – Ergänzung des § 211 Absatz 2 des Strafgesetzbuches um ein weiteres Mordmerkmal

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