Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2024

Beschlüsse zum Familienrecht

Unter dem Vorsitz des Landes Niedersachsen fand am 5. und 6.6.2024 die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über für Familienrechtler interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.

Im Folgenden finden Sie jeweils eine kurze Zusammenfassung der relevanten TOPe sowie den Link zum Volltext des jeweiligen Beschlusses und weiterführende Lesehinweise.

 

Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeit für Unterbringungsanordnungen für Jugendliche

Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten, der eine Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeit für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und den Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende bei den Jugendkammern der Landgerichte vorsieht.

Beschluss zu TOP I.13: Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeit für Unterbringungsanordnungen nach § 63 StGB und § 7 Abs. 2 JGG für Jugendliche und Heranwachsende

 

Abschaffung der „Schlüsselgewalt“ gemäß § 1357 BGB

Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, die Abschaffung der „Schlüsselgewalt“ gemäß § 1357 BGB zu prüfen. Sie sind der Auffassung, dass die automatische Mitverpflichtung des anderen Ehegatten bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie nicht mehr zeitgemäß ist. Verheiratete Paare profitierten kaum von dieser Regelung.

Beschluss zu TOP I.18: Abschaffung der „Schlüsselgewalt“ gemäß § 1357 BGB – Kein aufgedrängter Gläubigerschutz zulasten verheirateter Paare

 

Honorierung häuslicher Pflegeleistungen im Erbrecht

In unserer zunehmend älter werdenden Gesellschaft wird die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere nahestehende Personen immer wichtiger. Schon heute werden vier von fünf Pflegedürftigen zu Hause versorgt, weit überwiegend von ihren Angehörigen. Häufig treffen die Beteiligten dabei keine Regelungen über einen finanziellen Ausgleich. Um der sozial- und gesellschaftspolitischen Bedeutung der häuslichen Pflege gerecht zu werden, sprechen sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder dafür aus, die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen für eine finanzielle Anerkennung geleisteter Pflege zu verbessern.

Beschluss zu TOP I.19: Honorierung häuslicher Pflegeleistungen im Erbrecht

 

Vereinfachung der Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung

Der Bundesminister der Justiz wird von der JuMiKo um Prüfung gebeten, ob und bejahendenfalls wie das Ziel einer Entlastung der Gerichte und der Betreuerinnen und Betreuer durch eine Vereinfachung der Vorschriften über die Schlussabwicklung besser gefördert werden kann.

Beschluss zu TOP I.21: Vereinfachung der Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung – Entlastung der Gerichte sowie der Betreuerinnen und Betreuer

 

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