Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2021

Beschlüsse zum Familienrecht

Unter dem Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen fand am 16.6.2021 die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister als Videokonferenz statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über zwei für Familienrechtler interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.

 

Reformbedarf bei § 1597a BGB, Verbot der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften

Die Justizministerinnen und Justizminister stellten fest, dass hinsichtlich der Vorschriften zum Verbot missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gemäß § 1597a BGB in Verbindung mit § 85a AufenthG ein dringender Änderungsbedarf besteht, um die Ziele der Regelungen in der Praxis auch tatsächlich zu erreichen. Mit ihrem Beschluss bitten sie daher die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, im Zusammenwirken mit dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat einen eigenen Gesetzentwurf zu erstellen, um hier zeitnah Abhilfe zu schaffen. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Vorsitzenden der Justizministerkonferenz außerdem, die Innenministerkonferenz über diesen Beschluss zu informieren.

Beschluss zu TOP I.7: Reformbedarf bei § 1597a BGB, Verbot der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften

Zu dem Thema "Art. 8 EMRK und die Anfechtung wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennungen durch den biologischen Vater (§ 1600 Abs. 2 BGB)" finden Sie in Heft 14 der FamRZ (erscheint am 15.7.2021) einen Artikel von Prof. Dr. Rainer Frank.

 

Stärkung der Rechte Transgeschlechtlicher

In ihrem Beschluss bekräftigen die Justizministerinnen und Justizminister das Selbstbestimmungsrecht transgeschlechtlicher Menschen und deren verfassungsmäßigen Anspruch auf Achtung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie sprechen sich dafür aus, alsbald die Regelungen für transgeschlechtliche Menschen zu reformieren. Gleichzeitig solle das Transsexuellengesetz (TSG) aufgehoben und durch ein Gesetz, das das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen besser gewährleistet, ersetzt werden. Sie bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sich des Anliegens anzunehmen und den Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, die Innenministerkonferenz über diesen Beschluss zu informieren.

Beschluss zu TOP I. 18: Stärkung der Rechte Transgeschlechtlicher

 

Zum Weiterlesen:

Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister - Beschlüsse zum Familienrecht

Gutachtermangel im Familienrecht - Beschluss der Frühjahrskonferenz der JustizministerInnen

Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizminister - Impulse für die rechtspolitische Entwicklung

Beschluss der Justizministerkonferenz zum Wechselmodell - Gesetzliche Regelung muss geprüft werden

Juristisches Staatsexamen ohne Familienrecht? - Wissenschaftliche Vereinigung besorgt über Pläne der Justizministerkonferenz

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