Fraktion legt Gesetzentwurf vor
Die FDP-Fraktion will vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglichen. Dazu soll § 17 VI des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) geändert werden, heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf.
Vaterschaft kann vorgeburtlich risikolos geklärt werden
Die gegenwärtige Fassung des GenDG lasse die Durchführung vorgeburtlicher Vaterschaftstests nur zu, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist. Es müssen dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht. Hierunter fallen durch
- sexuellen Missbrauch an Kindern,
- sexuelle Übergriffe,
- sexuelle Nötigungen
- Vergewaltigungen
zustande gekommene Schwangerschaften.
Liege eine solche Situation nicht vor, heißt es in dem Entwurf, seien Schwangere und potentiell in Frage kommende Väter sowie Angehörige dazu gezwungen, bis zur Geburt in Ungewissheit zu leben. Dabei könne die Vaterschaft heutzutage mittels nichtinvasiver Diagnostik risikolos geklärt werden. Durch eine Änderung des § 17 VI des Gendiagnostikgesetzes könne die Durchführung vorgeburtlicher Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglicht werden.
Volltext: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gendiagnostikgesetzes – Vorgeburtliche Vaterschaftstests ermöglichen (BT-Drucks. 19/16950)