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Familienrichter-Fortbildung: Experten sind dafür

- Gesetzgebung

Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 25.9.2019

Am 25.9.2019 fand eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Verbesserung der Qualität familienrechtlicher Verfahren statt. Bei den Fragen der Abgeordneten ging es unter anderem um

  • die Einführung einer eigenen Familienfachgerichtsbarkeit,
  • Probleme bei der gerichtlichen Anhörung von Kindern
  • die Vereinbarkeit einer Fortbildungspflicht mit der richterlichen Unabhängigkeit,
  • die Rolle der Verfahrensbeistände.

An der Anhörung nahmen folgende Sachverständige teil:

  • Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am KG Berlin und Mitglied der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags
  • Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main (1. FamS)
  • Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt (2. FamS)
  • Carsten Löbbert, Präsident des AmtsG Lübeck und Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung
  • Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am OLG Hamm und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds
  • Jürgen Schmid, Richter am AmtsG München
  • Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwabach
  • Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter

 

Grünen stellten Antrag

Anlass für die Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/8568) im März 2019. In diesem heißt es u.a.:

Kein Mensch versteht, dass z. B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet sind, nicht aber Richterinnen und Richter.

Im Deutschen Richtergesetz solle das Recht und die Pflicht für Richterinnen und Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden nebst einer Verpflichtung der Dienstherren, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In das Gerichtsverfassungsgesetz sollen spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen aufgenommen werden.

In der Anhörung bestätigten die Experten mehrheitlich den von den Antragstellern gesehenen Reformbedarf und machten Vorschläge, wie die Kinderrechte vor Familiengerichten besser durchgesetzt werden könnten.

 

Ausbildung von Familienrichtern unzureichend

Rüdiger Ernst sagte, eine Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren sei deshalb vordringlich, weil Minderjährige betroffen seien. Stefan Heilmann schlug u.a. vor, die Eingangsvoraussetzungen für Richter und die Einführung einer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung einzuführen. Seine Kollegin Gudrun Lies-Benachib gab an, dass - anders als im Straf- und Zivilrecht – im Familienrecht bereits in der universitären Ausbildung Versäumnisse sichtbar würden, die im juristischen Vorbereitungsdienst nicht ausgeglichen würden. Hier zeige sich besonders eindrucksvoll, dass das bestehende Ausbildungssystem und die bestehende Gerichtsverfassung schon strukturell die Anforderungen an einen funktionierenden Rechtsstaat im Familiengericht nicht erfüllen. Die Schäden, die Kinder dadurch erleiden können, seien teilweise irreversibel.

Carsten Löbbert betonte, dass Familienrichter über umfangreiche, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen sollten, unter anderem

  • in der Gesprächs- und Verhandlungsführung,
  • in der Entwicklungspsychologie,
  • in der Erwachsenen- wie Kinder und Jugendpsychiatrie,
  • in der Pädagogik,
  • des Jugendhilfesystems.

Jedoch gebe es weder in der juristischen Ausbildung noch in der gerichtlichen Praxis ein System, das Familienrichtern und -richterinnen solche Kenntnisse vermittele.

 

Fortbildungspflicht gibt es bereits

Es wurden aber auch Bedenken geäußert:  Laut Joachim Lüblinghoff gebe es schon jetzt eine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter. Diese Pflicht lasse sich eindeutig den richterlichen Eidesnormen entnehmen. Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden, erklärte er. Wichtig sei demgegenüber, das Recht auf kostenfreie Fortbildung zu regeln.

Auch Jürgen Schmid gab zu bedenken, dass es eine Fortbildungspflicht ohne konkrete Vorgaben für Richter nebst Fortbildungsförderung durch die Justizbehörden in Bayern bereits gebe. Eine besondere Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen könne zudem die Stellenbesetzung im Geschäftsverteilungsplan erheblich erschweren.

Johannes Hildebrandt ging der Antrag hingegen nicht weit genug. Aus anwaltlicher Sicht seien die strukturellen Probleme größer und komplexer als im Antrag beschrieben, und die Auswirkungen fehlerhafter Verfahrensabläufe seien in vielen Fällen gravierend und in nicht wenigen Fällen tatsächlich verheerend. Gerd Riedmeier begrüßte zwar den im Antrag zum Ausdruck kommenden Reformwillen. Der Antrag laufe aber Gefahr, als reine Symbolpolitik wahrgenommen zu werden.

 

Zum Weiterlesen:

Mehr Qualität an Familiengerichten gefordert: Kinderkommission des Bundestags veröffentlicht Stellungnahme

Familiengerichtsbarkeit muss Fehlerkultur überdenken: Beitrag von Richter am OLG Stefan Heilmann in FamRZ 2018, Heft 23

Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren - Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Mehr Personal und Fortbildungen für Familiengerichte - Bundesregierung und Länder einigen sich auf Pakt für den Rechtsstaat

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 1043/2019 vom 25.9.2019

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