Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrecht in der letzten Bundesratssitzung vor Weihnachten

- Gesetzgebung

Mütterrente III, Elterngeld, Vaterschaftsanfechtung

In der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19.12.2025 befassten sich die Länder kurz vor Weihnachten mit mehreren Vorlagen, die auch aus familienrechtlicher Sicht von Bedeutung sind. Auf der Tagesordnung standen sowohl Zustimmungsgesetze als auch Entschließungen mit familienpolitischem Schwerpunkt.

 

Mütterrente III beschlossen

Der Bundesrat ließ das vom Bundestag Anfang Dezember beschlossene Gesetz für ein stabiles Rentenniveau und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten passieren. Kernstück des Gesetzes ist die sogenannte Mütterrente III, mit der die Kindererziehungszeiten künftig für alle Kinder einheitlich auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden sollen. Ziel ist die vollständige rentenrechtliche Gleichstellung aller Mütter unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Die Regelungen sollen 2027 in Kraft treten; sofern die technische Umsetzung erst später möglich ist, ist eine rückwirkende Auszahlung vorgesehen.

Beschlussdrucksache: Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

 

Entschließungen zum Elterngeld

Bundesrat fordert Erhöhung des Elterngeldes

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Hamburg fasste der Bundesrat zudem eine Entschließung zur Weiterentwicklung des Elterngeldes. Die Länder begrüßen die Pläne der Bundesregierung, die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes anzuheben, und fordern, dabei die allgemeine Preisentwicklung zu berücksichtigen. Angeregt wird, die Elterngeldbeträge künftig regelmäßig an die Inflation anzupassen, da sie seit fast 20 Jahren unverändert geblieben sind.

 

Elterngeld auch für Pflegeeltern

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat erneut für die Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern aus. Pflegeeltern, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung eines Pflegekindes einschränken, dürften gegenüber anderen Eltern nicht benachteiligt werden. Die Länder verweisen auf den besonderen gesellschaftlichen Beitrag von Pflegefamilien und sehen in einer finanziellen Absicherung einen wichtigen Anreiz zur Aufnahme von Pflegekindern.

 

Entschließung zur Vereinfachung des Elterngeldes

In einer weiteren Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zu erarbeiten. Angesichts der über Jahre gewachsenen Komplexität des Elterngeldrechts müssten Antragstellung und Verwaltung deutlich vereinfacht werden. Ziel sei es, Familien ebenso wie die Elterngeldstellen spürbar zu entlasten und zugleich die Voraussetzungen für eine effiziente Digitalisierung zu schaffen.

 

Beschlussdrucksache: Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen"

Die Entschließungen werden der Bundesregierung zugeleitet; eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht.

 

Zustimmung zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung

Der Bundesrat hat außerdem dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung zugestimmt. Damit werden die Vorgaben der Entscheidung vom 9. April 2024 (1 BvR 2017/21) umgesetzt, mit der der bisherige Ausschluss der Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater bei bestehender sozial-familiärer Beziehung zwischen rechtlichem Vater und Kind als verfassungswidrig beanstandet wurde.

Beschlussdrucksache: Stellungsnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

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