Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrecht in der Bundesratssitzung am 8.6.2018

- Gesetzgebung

TOPs sind u.a. Kindergeld und Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags

Am 8.6.2018 findet die 968. Sitzung des Bundesrates statt. Auf der Tagesordnung stehen insgesamt 50 Vorlagen, darunter auch familienrechtlich relevante. Unter anderem beraten die Länder über die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge. Abstimmen wird der Bundesrat voraussichtlich über die Forderung aus dem Länderkreis, die Ausbildungsförderung zu verbessern.

Erstmals vorgestellt werden Gesetzentwürfe zum Kindergeld im EU-Ausland und zum verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität. Ebenfalls neu eingebracht wird ein Entschließungsantrag zur Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags.

 

Kindergeldzahlungen im EU-Ausland anpassen

Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land in den Bundesrat eingebracht hat und am 8.6.2018 im Plenum vorstellt. Derzeit wird das Kindergeld in gleicher Höhe auch an Kinder ausgezahlt, die in anderen europäischen Mitgliedstaaten leben. Diese Regelung führt nach Ansicht Bayerns oftmals zu Missverhältnissen.

Insbesondere sei dies dann der Fall, wenn die Kinder in Ländern mit deutlich geringeren Lebenshaltungskosten lebten. Die Höhe des deutschen Kindergeldes sei dann unverhältnismäßig. Dies widerspreche einer gerechten Lastenverteilung zwischen den europäischen Mitgliedstaaten. Bayern schlägt deshalb vor, die Kindergeldbeträge künftig nur noch in der Höhe zu zahlen, die nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Kindes notwendig und angemessen sind. Nach der Vorstellung wird der Gesetzesantrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Bundesrats-Drucksache: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindergeldrechts

 

Grundrechtsschutz für sexuelle und geschlechtliche Identität

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie Trans- und Intersexuelle (LSBTTI) müssen nach Ansicht von Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Gemeinsam setzen sich die Länder für eine Grundgesetzänderung ein, die das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ausdrücklich normiert. Der Antrag wird am 8.6.2018 im Bundesrat vorgestellt.

Allein im vergangenen Jahr sei die Anzahl der Straftaten gegenüber LSBTTI um fast 30 Prozent angestiegen, heißt es darin. Ein verfassungsrechtliches Verbot solcher Diskriminierungen wäre ein klares Bekenntnis, dass derartige Vorkommnisse in einer freiheitlich-demokratischen und geschlechterinklusiven Grundordnung nicht toleriert werden. Nach der Vorstellung wird der Gesetzesantrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Bundesrats-Drucksache: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

 

Anerkennung der Geschlechtsidentität

Rheinland-Pfalz und Bremen setzen sich dafür ein, dass die Bundesregierung das Transsexuellengesetz durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung ersetzt. Es soll die geltende Regelung zum personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag abschaffen, nach der sich die Betroffenen zwischen "männlich" und "weiblich" entscheiden müssen. Damit entfielen auch die erforderlichen Gutachten vor einer Namens- oder Personenstandsänderung, für deren Kosten die jeweiligen Antragsteller aufkommen müssen. Das Gesetz solle auch die Finanzierung medizinischer Behandlung durch die Krankenkassen regeln.

Die beiden Länder haben dem Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt, der am 8.6.2018 im Plenum vorgestellt wird. Darin erinnern die Antragsteller daran, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im Herbst 2017 aufgefordert hat, eine Neuregelung zu schaffen. Nach der Vorstellung im nächsten Plenum wird der Entschließungsantrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Bundesrats-Drucksache: Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung

 

Neue Regeln für Familiennachzug

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Beratung über den beschlossenen Kompromiss zum Familiennachzug. Ab dem 1.8.2018 soll der Zuzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt werden. Über die Familienzusammenführung war in den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen lange gestritten worden.

Bundesrats-Drucksache: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

 

Quelle: Bundesrat Kompakt, das Wichtigste zur 968. Sitzung am 8.6.2018

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