Gewaltschutz, Vaterschaftsanerkennung und Ausbildungsförderung
In der 1061. Sitzung des Bundesrates am 30.1.2026 standen mehrere Vorhaben auf der Tagesordnung, die auch für das Familienrecht von besonderem Interesse sind. Neben einem Gesetzesantrag zum Gewaltschutz befassten sich die Länder mit Fragen der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung sowie mit einer Entschließung zur Reform des BAföG.
Kündigung gemeinsamer Mietverträge bei häuslicher Gewalt
Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel ist es, Opfern häuslicher Gewalt den Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen zu erleichtern. Künftig soll es Betroffenen möglich sein, bereits im Gewaltschutzverfahren die Zustimmung des gewalttätigen Partners zur Kündigung der gemeinsamen Wohnung durchzusetzen. Ein zusätzliches zivilrechtliches Verfahren soll damit entbehrlich werden. Der Vorschlag soll verhindern, dass Opfer erneut mit den Tätern konfrontiert werden und den Schutz vor weiterer Gewalt verbessern.
BR-Drucks. 742/25 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Stellungnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
Der Bundesrat nahm zudem Stellung zum Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Die Länder sprechen sich für eine Ausweitung und Präzisierung der Missbrauchsprüfung aus, insbesondere im Aufenthaltsrecht. Vorgeschlagen werden unter anderem klarere Zuständigkeitsregelungen für Ausländerbehörden, eine Verlängerung von Prüf- und Fristenregelungen sowie Anpassungen bei Vermutungstatbeständen für missbräuchliche Anerkennungen. Kritisch äußert sich der Bundesrat zu einer geplanten sorgerechtlichen Begleitregelung und fordert deren Streichung.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sie bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag zu berücksichtigen hat; eine Bindungswirkung besteht jedoch nicht.
Entschließung zur Reform des BAföG
Schließlich brachte Niedersachsen eine Entschließung für eine umfassende Reform des BAföG ein. Gefordert werden eine Anpassung der Bedarfssätze an das Grundsicherungsniveau, eine stärkere Entbürokratisierung sowie eine weitergehende Digitalisierung. Auch Orientierungsstudiengänge sollen künftig in die Förderung einbezogen werden. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.