Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrecht in der Bundesratssitzung am 21.9.2018

- Gesetzgebung

Einfachere Beantragung von Familienleistungen, Familienentlastung, Kita-Ausbau

Am 21.9.2018 fand die 970. Sitzung des Bundesrates statt, die erste nach der parlamentarischen Sommerpause. Auf der Tagesordnung standen insgesamt 113 Vorlagen, darunter auch einige familienrechtlich relevante. Die Länder nahmen u.a. Stellung zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Familienentlastung und zum Kita-Ausbau. 

 

ELFE soll junge Eltern bundesweit entlasten

Der Bundesrat fasste in seiner Sitzung u.a. die Entschließung zum Projekt „ELFE“ ("Einfache Leistungen für Eltern"), das die Beantragung von Eltern- und Kindergeld für junge Eltern erleichtern soll. Mit ELFE könnten Eltern die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zukünftig zugeschickt sowie Kinder- und Elterngeld ausgezahlt bekommen, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und verschiedene Anträge stellen müssen. Allein mit ihrer Unterschrift in der Geburtsklinik würden die erforderlichen Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt werden.

Damit Steuerbehörden, Kindergeldstellen und Standesämter mit Einwilligung der Eltern die erforderlichen Daten untereinander austauschen und die Auszahlung von Kinder- und Elterngeld veranlassen können, braucht es noch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Mit ihrer Entschließung möchten die Länder erreichen, dass die Bundesregierung insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schafft und entsprechende Gesetzesvorschläge zur bundesweiten Einführung des Projektes unterbreitet. Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Beschlussdrucksache: Entschließung des Bundesrates "ELFE - Einfach Leistungen für Eltern"

 

Länder fordern dauerhafte Unterstützung des Bundes beim Kita-Ausbau

In seiner am 21.9.2018 beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die vorgesehene Kindergelderhöhung und die Anhebung des Kinderfreibetrags. Zugleich weist er darauf hin, dass die Länder mehr als 55 Prozent der mit dem Familienentlastungsgesetz verbundenen Leistungen tragen. Die Stärkung der Familien sei eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen, betont der Bundesrat. Länder und Kommunen hätten in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um insbesondere die Kita-Plätze auszubauen und die Eltern bei den Beiträgen deutlich zu entlasten. Dass nun auch der Bund beabsichtigt, mit dem geplanten Gute-Kita-Gesetz die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern und auf eine Beitragsfreiheit hinzuwirken, befürwortet der Bundesrat.

Dabei unterstreicht er, dass die Qualitätsverbesserung in der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung eine Daueraufgabe ist. In dem Maße, wie die Länder sich mit dem Familienentlastungsgesetz dauerhaft zu Finanzierung familienpolitischer Leistung engagierten, sei auch die Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung eine Daueraufgabe. Die Länder fordern deshalb, dass sich der Bund auch über das Jahr 2022 hinaus an den Kosten des Gute-Kita-Gesetzes von jährlich mindestens 2 Mrd. Euro beteiligt.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Beschlussdrucksache: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

 

Internationales Güter- und Adoptionsrecht

Ebenfalls Stellung nahm der Bundesrat in seiner 970. Sitzung zu dem Gesetzentwurf zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts. Der Bundesrat regt u.a. an zu prüfen, ob und inwieweit die Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Ehegatten einander weiter angeglichen werden könnten und sollten. Dabei sei in die Überlegungen einzubeziehen, ob - soweit verschiedengeschlechtlichen Ehegatten eine Rechtswahl eingeräumt ist oder wird - diese grundsätzlich genauso auch gleichgeschlechtlichen Ehegatten - über die freie Bestimmung des Registerstaats hinausgehend - eröffnet werden sollte.

Beschlussdrucksache: Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts

Weiterhin nahm der Bundesrat Stellung zum Gesetzentwurf zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts.

Beschlussdrucksache: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts

 

Quelle: Bundesrat Kompakt, das Wichtigste zur 970. Sitzung am 21.6.2018

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