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Finanzausschuss stimmt Familienentlastungspaket zu

- Gesetzgebung

Kritik von Oppositionsfraktionen

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch, dem 7.11.2018, dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (BT-Drucks. 9/4723). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

 

Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt

Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte "Steuertarif auf Rädern" zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei. Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als "Tropfen auf den heißen Stein". Auch für die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen "Tarif auf Rädern" zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich müsse automatisch erfolgen.

Die Linksfraktion kritisierte, dass das höhere Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 angerechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Den Familien, die es am nötigsten hätten, helfe das Gesetz überhaupt nicht, so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und stattdessen den Grundfreibetrag stärker zu erhöhen. Auch eine Anhebung des zuletzt 2015 erhöhten Freibetrages für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro wurde abgewehrt.

 

Quelle: Aktuelle Meldung des Bundestags vom 7.11.2018 (hib 846/2018)

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