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Fallanalysen in der Jugendhilfe

- Gesetzgebung

Bundesrat bittet Bundesregierung um Austausch

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit den Ländern in den Austausch zu treten, um eine Aufnahme von Fallanalysen als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in das SGBVIII zu prüfen – eventuell mit vorbehaltenem Landesrecht. Dies geht aus einer Entschließung hervor, die die Länder in der Bundesratssitzung am 28.10.2022 gefasst haben.

 

Fallanalysen sollen Standard werden

Im Bundesgebiet haben in der jüngeren Vergangenheit mehrere problematische beziehungsweise fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe öffentliche Aufmerksamkeit erlangt. In den Ländern und Kommunen wurden in deren Folge unterschiedliche Wege von Fallanalysen und Aufarbeitung beschritten. So soll das Geschehene besser verstanden werden und Lehren daraus gezogen werden.

Die Erkenntnis aus den Prozessen: Fallanalysen bei problematischen Kinderschutzverläufen sollten zu einem Standard der Aufarbeitung werden, um den Kinderschutz zu verbessern und das Vertrauen und die Handlungssicherheit der betroffenen und erschütterten Institutionen wiederherzustellen.

 

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf muss geklärt werden

Der nun erbetene Austausch zwischen Bund und Ländern soll der Klärung und Konkretisierung gesetzgeberischen Handlungsbedarfs dienen. Insbesondere sollen dadurch folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie kann eine einheitlichen Standards genügende Fallanalyse ermöglicht werden, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Befugnisse?
  • Sollte eine Evaluation der neuen gesetzlichen Regelungen etabliert werden?

Die vollständigen Ausführungen des Bundesrats finden Sie in der BR-Drucks. 325/22 (Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung von Fallanalysen im SGBVIII), welche der Bundesregierung zugeleitet wurde. Diese entscheidet nun, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

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