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Faktorverfahren wird kaum genutzt

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Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke

Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Faktorverfahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend der tatsächlichen Einkommensverhältnisse von Ehegatten besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum genutzt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/12857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 19/12373). Die Linke bat in ihrer Anfrage um Auskünfte zum Ehegattensplitting und zur Gleichstellung im deutschen Steuersystem.

 

Gleichstellungspolitische Wirkung der Steuerpolitik

Laut Antwort der Bundesregierung gab es im Jahr 2018 6,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Familienstand „verheiratet“ oder „Lebenspartnerschaft“, in denen beide ein aktives Arbeitsverhältnis hatten. Das Faktorverfahren (s. dazu auch "Künftige Ansprüche auf Elterngeld als Anreiz für die Teilnahme am Faktorverfahren" von Marcus Hosser in FamRZ 2010, 951 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}) wurde in nur 39.267 Fällen genutzt, was einem Anteil von 0,585 Prozent entspricht. Nach Angaben der Regierung wurde das Faktorverfahren im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes 2015 dahingehend vereinfacht, dass es nicht mehr jährlich beantragt werden muss, sondern nur noch alle zwei Jahre. Außerdem werde nunmehr in den Steuerbescheiden gezielt über die Möglichkeit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor aufgeklärt. Ob diese Maßnahme eine Wirkung entfalten werde, lasse sich noch nicht sagen.

Zur Frage der Fraktion die Linke, ob die Bundesregierung mit ihrer Steuerpolitik Gleichstellungsziele verfolge, heißt es in der Antwort:

Gesetzentwürfe werden stets einer gleichstellungspolitischen Relevanzprüfung unterzogen. Dabei ergeben sich bezüglich der Steuergesetzgebung regelmäßig keine Anhaltspunkte, dass Frauen und Männer von einem Rechtsetzungsvorhaben unterschiedlich betroffen sein könnten. Die gleichstellungspolitische Wir-kung der Steuerpolitik wird im Rahmen von Forschungsvorhaben für die jeweiligen Reformoptionen regelmäßig wissenschaftlich überprüft.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 1070 vom 30.9.2019

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