Abschlussbericht zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vorgelegt
Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 11. September ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin bündelt sie 56 Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz. Eine davon betrifft unmittelbar das Familienrecht: Die elterliche Medienerziehung soll stärker im BGB verankert werden.
Familienrechtlicher Rahmen für digitale Erziehung
Die Kommission schlägt vor, § 1631 Abs. 2 BGB um die Vernachlässigung einschließlich der „digitalen Vernachlässigung“ zu erweitern. In § 1626 Abs. 2 BGB soll klargestellt werden, dass Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes auch im digitalen Raum berücksichtigen müssen. Als weitere Möglichkeit nennt die Kommission einen neuen § 1631f BGB, der die elterliche Verantwortung bei der Digitalerziehung näher rahmen könnte. Eltern, Jugendhilfe und Familiengerichte sollen dadurch eine klarere Orientierung für eine verantwortliche und entwicklungsangemessene Medienerziehung erhalten. Die Vorschläge finden sich in den 56 Handlungsempfehlungen der Expertenkommission im Originaldokument.
Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte bereits bei der Vorstellung der Handlungsempfehlungen im Juni erklärt, sie habe „große Sympathie“ für eine familienrechtliche Verankerung der elterlichen Medienerziehung im BGB. Als Vorbild nannte sie die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000.
Plattformanbieter in die Verantwortung nehmen
Die Empfehlungen gehen darüber hinaus weit über das Familienrecht hinaus. Unter anderem sollen Plattformanbieter stärker in die Verantwortung genommen, digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter gestaltet und altersgerechte Schutzstandards geschaffen werden. Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wird eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren mit wirksamer Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen bis zum 18. Lebensjahr vorgeschlagen.
Die 56 Handlungsempfehlungen waren bereits am 24.6.2026 vorgestellt worden. Der nun vorliegende Abschlussbericht bündelt die Ergebnisse des gesamten Arbeits- und Beteiligungsprozesses der Kommission. Mehr als 100 Kinder und Jugendliche hatten sich in sieben bundesweiten Workshops daran beteiligt. Mit der Übergabe des Abschlussberichts ist die Arbeit der im September 2025 eingesetzten Expertenkommission beendet.