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Experten wollen mehr Hilfe für Kinderlose

- Gesetzgebung

Öffentliche Anhörung des Familienausschusses am 25.6.2018

Der FDP-Antrag zur "Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion" (BT-Drucks. 19/585) stößt bei Experten in weiten Teilen mehrheitlich auf Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Die Sachverständigen sprachen sich überwiegend dafür aus, dass entweder der Staat oder die gesetzlichen Kassen einen höheren Anteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen sollen.

 

Bereitstellung fortpflanzungsmedizinischer Leistungen nach Gleichheitsgrundsatz

Die derzeitige Regelung ist, dass der Bund 25 Prozent der Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung bei kinderlosen Paaren übernimmt, wenn das Bundesland sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt. Mehrheitlich lehnten die Experten diese als ungerecht ab. Die Übernahme der Kosten dürfe nicht vom Wohnort eines Paares abhängen. Die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung dürfe auch nicht vom Einkommen eines Paares abhängen.

Einkommensschwache Menschen seien nicht schlechtere Eltern als wohlhabende Menschen, sagte Inge Landgraf von Donum Vitae in Bayern. Die Medizinethikerin Sigrid Graumann von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Boch sagte, dass es zwar keine moralische Verpflichtung gebe, fortpflanzungsmedizinische Leistungen für ungewollt kinderlose Paare bereitzustellen. Wenn dies jedoch geschehe, dann müsste dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen.

 

Keine Übernahme der Kosten für Alleinerziehende

Unterschiedlich bewerteten jedoch die Experten die Frage, ob auch Alleinstehende und unverheiratete Paare in den Genuss einer Übernahme der Kosten kommen sollten. Der Medizinethiker Axel W. Bauer vom Universitätsklinikum Mannheim verwies darauf, dass bereits 2,34 Millionen Kinder bei Alleinerziehenden lebten. Die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden sei zwar zu würdigen. Es sei jedoch etwas völlig anderes, diese Situation mit Hilfe der Reproduktionstechnik planvoll herbei zu führen und dies auch noch staatlich zu finanzieren.

Die Frauenärztin Ute Czeromin von der Kinderwunschpraxis Gelsenkirchen sprach sich ebenfalls gegen die Übernahme der Kosten bei Alleinstehenden aus. Kinder bräuchten Eltern, sagte sie. Diese müssten nicht zwangsläufig verheiratet sein, sollten sich aber eben beide für das Wohl des Kindes verantwortlich fühlen. Auch der Reproduktionsmediziner Jürgen Krieg vom Kinderwunschzentrum Amberg argumentierte ähnlich. Er plädierte sogar dafür, eine Übernahme der Kosten nur für Eheleute zu gewähren.

 

Altersgrenzen willkürlich

Überwiegend kritisch hinterfragten die Sachverständigen die derzeit geltenden Unter- und Obergrenzen beim Alter von Frauen. Der Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel von der Universitätsfrauenklinik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf argumentierte, dass es keinen Grund gebe, eine Übernahme der Kosten nur Frauen ab 25 Jahren zu gewähren. Ebenso sei die Obergrenze von 40 Jahren willkürlich. Jürgen Krieg argumentierte, auch Frauen über 40 Jahre könnten prinzipiell schwanger werden und ein Kind austragen. Die Frage der Erfolgswahrscheinlichkeit müsse individuell von einem Arzt beurteilt werden.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 448 vom 25.6.2018

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