Bundesregierung veröffentlicht Bericht
Die Bundesregierung hat den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld veröffentlicht. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber mit dem Hinterbliebenengeld sein Ziel erreicht hat, einen Entschädigungsanspruch für seelisches Leid unterhalb eines medizinisch fassbaren Schockschadens zu schaffen. Es ergebe sich derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Änderung des geltenden Rechts, heißt es im Bericht.
Die Begründung des Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17.7.2017 sieht eine Evaluierung nach fünf Jahren vor. Dieser Pflicht ist die Bundesregierung nun nachgekommen. Der Bericht kann auf der Website des BMJ abgerufen werden.
Verbände, Organisationen und Institutionen wurden befragt
Für den Bericht hat das Bundesministerium der Justiz 54 interessierte Verbände, Organisationen und Institutionen, die Justizverwaltungen der Länder sowie den Bundesgerichtshof um Stellungnahme gebeten. Neun der beteiligten Verbände, Organisationen und Institutionen – darunter Opferverbände, die Versicherungsindustrie sowie Interessenvertretungen der rechtsberatenden Berufe – sowie 13 Landesjustizverwaltungen und der Bundesgerichtshof haben Antworten übersandt. Der Bericht untersucht die zu evaluierenden Fragen auf Grundlage der Erkenntnisse aus der durchgeführten Konsultation sowie einer Auswertung der Rechtsprechung und Fachliteratur.