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Evaluierung der FGG-Reform

- Gesetzgebung

Übergabe des Abschlussberichts

Am 2.2.2018 übergab das Untersuchungsteam den Forschungsbericht über die Evaluierung der Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform). Dieser zeigt, dass die Ziele des FGG-Reformgesetzes – einer der größten und umfangreichsten verfahrensrechtlichen Reformen der letzten Jahrzehnte im Bundesrecht – offenbar erreicht wurden. Die Übergabe erfolgte im feierlichen Rahmen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Eine Kurzfassung des Forschungsberichts "Evaluierung der FGG-Reform" ist als PDF auf der Website des BMJV abrufbar.

Edit: Inzwischen finden Sie den vollständigen Bericht auf der Website des BMJV.

 

Studie prüfte Erreichen der Ziele der FGG-Reform

Im September 2009 trat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) in Kraft. Das Reformgesetz wurde in den vergangenen 24 Monaten extern von der INTERVAL GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Bettina Heiderhoff (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) sowie einem Team aus juristischen Fachberatern evaluiert. Projektauftakt war im Januar 2016. Das Untersuchungsteam prüfte, ob die vom Gesetzgeber mit der Reform verfolgten Ziele nach einer mehrjährigen Praxisphase tatsächlich erreicht worden sind. Die Studie orientierte sich an den Reformzielen des Gesetzgebers, die im Regierungsentwurf benannt werden.

Nun liegen mit dem Abschlussbericht die Ergebnisse der Evaluation vor. Der Bericht dokumentiert, dass insbesondere folgende Ziele der Reform erreicht wurden:

  • der Ausbau des lückenhaften FGG zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung;
  • die weitergehende rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens;
  • die bessere Koordinierung mit anderen Verfahrensordnungen;
  • ein anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau sowie eine moderne Gesetzessprache und
  • die Stärkung konfliktvermeidender und konfliktlösender Elemente im familiengerichtlichen Verfahren.

 

Der Studie liegt eine umfangreiche Praxisbefragung zugrunde

Grundlage der Untersuchung ist eine umfangreiche Praxisbefragung in der Justiz und bei anderen FamFG-Praktikern, u.a.

  • Rechtsanwälten
  • Notaren
  • Verfahrensbeiständen
  • Mitarbeitern der Jugendämter.

Das Vorhaben wurde durch einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufenen Beirat unterstützt, dem u.a. Wissenschaftler, Vertreter der Verbände und der Landesjustizverwaltungen sowie des Bundesgerichtshofs angehört haben.

Alle Informationen zum neuen familiengerichtlichen Verfahren erhalten Sie in FamRZ-Buch 29 „Das familiengerichtliche Verfahren“ von Schlünder/Nickel. Die Neuauflage erscheint Ende Februar. Sie enthält alle aktuellen Gesetzesänderungen (z.B. Kenntnis der Abstammung / Durchsetzung der Ausreisepflicht / Bekämpfung von Kinderehen / "Ehe für alle"). Eine Vorbestellung ist bereits möglich.

 

Quelle: Aktuelle Meldung des BMJV vom 2.2.2018

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