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Europarat stärkt Schutz der Anwaltschaft

- Gesetzgebung

Deutschland unterzeichnet Übereinkommen zum Schutz der Anwaltschaft

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat am 26.1.2026 in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Mit dem Abkommen soll die anwaltliche Berufsausübung besser vor Bedrohungen, Einschüchterungen und staatlichen Repressalien geschützt werden. Zugleich wird die besondere Bedeutung einer unabhängigen Anwaltschaft für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ausdrücklich anerkannt. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Abkommen, das den Schutz der Anwaltschaft zum Gegenstand hat.

Das Übereinkommen ist eine Reaktion auf weltweit zunehmende Angriffe auf Anwältinnen und Anwälte. Es verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem dazu, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen in die Berufsausübung zu ergreifen. Zudem werden die Selbstverwaltung der Anwaltschaft sowie die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung hervorgehoben. Bei strafbaren Angriffen auf Anwälte müssen die Staaten effektive Ermittlungen sicherstellen.

 

In Deutschland bereits hoher Schutzstandard

Das Übereinkommen wurde am 12.3. vom Ministerkomitee des Europarats angenommen und zur Zeichnung aufgelegt. Für Deutschland unterzeichneten neben der Bundesjustizministerin auch die deutsche Europarats-Botschafterin Heike Thiele. Das Abkommen steht auch Nichtmitgliedstaaten des Europarats offen.

Völkerrechtlich tritt das Übereinkommen erst in Kraft, wenn es von mindestens acht Staaten, darunter sechs Mitgliedstaaten des Europarats, ratifiziert worden ist. In Deutschland stehen nach der Unterzeichnung nun der Erlass des Vertragsgesetzes zur Ratifikation sowie die Umsetzung der Vorgaben an. Die Einhaltung des Übereinkommens soll künftig von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht werden.

Nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums bietet das deutsche Recht bereits in vielen Bereichen einen hohen Schutzstandard für die Anwaltschaft. Gleichwohl könne die Konvention dazu beitragen, die Resilienz des Berufsstands weiter zu stärken; punktueller Anpassungsbedarf bestehe etwa in der Strafprozessordnung.

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