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Europarat stärkt Rechte intergeschlechtlicher Personen

Ministerkomitee verabschiedet erste umfassende internationale Empfehlung

Das Ministerkomitee des Europarates hat mit CM/Rec(2025)7 eine Empfehlung zur Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Personen verabschiedet. Sie ist das erste umfassende internationale Rechtsinstrument, das sich speziell mit deren Menschenrechten befasst. Die Empfehlung soll die 46 Mitgliedstaaten dabei unterstützen, intergeschlechtliche Personen wirksam vor medizinischen Eingriffen ohne ihre Einwilligung, Diskriminierung, Gewalt und gesellschaftlicher Ausgrenzung zu schützen.

Intergeschlechtliche Personen sind Menschen mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale, die nicht den gesellschaftlichen oder medizinischen Vorstellungen typisch weiblicher oder männlicher Körper entsprechen. Der Europarat weist darauf hin, dass sie weiterhin von Stigmatisierung, Benachteiligung und Eingriffen in ihre körperliche Selbstbestimmung betroffen sind.


Medizinische Eingriffe grundsätzlich nur mit Einwilligung

Die Mitgliedstaaten sollen medizinische Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen intergeschlechtlicher Personen ohne deren vorherige, freie, informierte, ausdrückliche und dokumentierte Einwilligung gesetzlich verbieten. Dazu zählen insbesondere operative, hormonelle und andere körperverändernde Maßnahmen.

Bei intergeschlechtlichen Kindern sollen solche Eingriffe grundsätzlich aufgeschoben werden, bis sie selbst eine informierte Entscheidung treffen können. Ausnahmen sollen nur zulässig sein, wenn eine unmittelbare Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren körperlichen Gesundheitsschädigung besteht. Zudem fordert die Empfehlung wirksame Kontroll- und Beschwerdemechanismen sowie den Zugang zu medizinischen Unterlagen, gerichtlichem Rechtsschutz und Entschädigung bei früheren Rechtsverletzungen.


Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen

Die Empfehlung erfasst darüber hinaus zahlreiche Lebensbereiche. Die Mitgliedstaaten sollen Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsmerkmalen verhindern und bekämpfen sowie Gleichstellungs-, Inklusions- und Diversitätsstrategien unter anderem in Bildung, Beschäftigung, Gesundheitswesen und Sport umsetzen. Besondere Schutzmaßnahmen sind zudem für Asylverfahren und Orte des Freiheitsentzugs vorgesehen. Auch Vorschriften gegen Hasskriminalität und Hassrede sollen Geschlechtsmerkmale ausdrücklich als geschützten Diskriminierungsgrund berücksichtigen.

Darüber hinaus fordert der Europarat leicht zugängliche, transparente und auf Selbstbestimmung beruhende Verfahren zur Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags sowie Maßnahmen zur Schulung und Sensibilisierung. Intergeschlechtliche Menschen und die sie vertretenden Organisationen sollen sinnvoll an sie betreffenden Entscheidungs- und politischen Prozessen beteiligt werden.

Die Empfehlung wurde am 7.10.2025 verabschiedet. Auf der Website des Europarates sind neben dem englischen Original und dem erläuternden Bericht inzwischen auch eine deutsche Übersetzung und weitere Sprachfassungen abrufbar.

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