Der Rat der Europäischen Union verabschiedete auf seiner Sitzung vom 24. Juni 2016 die seit Langem erwarteten Güterrechtsverordnungen. Die Redaktion der FamRZ informierte Sie darüber bereits am 1.07.2016. Die letzte Fassung der Verordnungen wurde zwischenzeitlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hier rufen Sie die Volltexte online ab:
VERORDNUNG (EU) 2016/1103 DES RATES vom 24.06.2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands
VERORDNUNG (EU) 2016/1104 DES RATES vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften
Beitrag im internationalen Heft 18 der FamRZ
Ab Inkrafttreten werden die Verordnungen nicht nur Art. 15 EGBGB verdrängen, sondern – in ihrem sachlichen Anwendungsbereich – auch die §§ 97 ff. FamFG. Die Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten in 18 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – darunter Deutschland – unmittelbar.
Auf die wesentlichen Aspekte der Verordnungen wird der Beitrag von Prof. Dr. Christian Kohler und Prof. Dr. Walter Pintens im internationalen Heft 18/2016 eingehen. Noch für dieses Jahr ist zu beiden Güterrechtsverordnungen ein Überblicksaufsatz in der FamRZ geplant.