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Rat der Europäischen Union stimmt Reform der Brüssel-IIa-VO zu

Verordnung wird in zahlreichen Punkten reformiert

Der Rat der Europäischen Union hat am 7.12.2018 eine Einigung über den Entwurf der neuen Brüssel-IIa-VO erzielt. In dieser sind Vorschriften über

  • die gerichtliche Zuständigkeit,
  • die Anerkennung
  • die Vollstreckung

von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über die Entführung von Kindern in der EU festgelegt.

Der Kommissionsvorschlag erging bereits am 30.6.2016 und basiert auf den Arbeiten einer Expertengruppe der Europäischen Kommission, der auch FamRZ-Schriftleiter Anatol Dutta angehörte. Die deutsche Version des Berichtsentwurfes ist über die Website des Europäischen Parlaments abrufbar. Nach Anhörung des Europäischen Parlaments, das seine Stellungnahme am 18.1.2018 abgegeben hatte, bedurften die Änderungen der Brüssel-IIa-VO im Rat einer einstimmigen Zustimmung.

 

Wichtigste Neuerungen auf einen Blick

Die Neufassung der Brüssel-IIa-Verordnung ist angesichts der steigenden Anzahl internationaler Paare und neuer Lebensmodelle unerlässlich geworden. Die Reform soll die Verordnung noch effektiver machen. Die neuen Bestimmungen sehen insbesondere Folgendes vor:

  • Verbesserte und klarere Vorschriften für Fälle von Kindesentführung innerhalb der EU, wobei beispielsweise klare Fristen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass diese Fälle so rasch wie möglich behandelt werden;
  • Klarere Regeln für die Möglichkeit des Kindes, seine Ansichten zu äußern, mit der Verpflichtung, dem Kind eine echte und wirksame Gelegenheit zu geben, seine Ansichten zu äußern;
  • Die vollständige Abschaffung des Exequaturverfahrens für alle Entscheidungen in elterlicher Verantwortung.
  • Klarere Bestimmungen über die Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat.
  • Die Harmonisierung bestimmter Vorschriften für das Vollstreckungsverfahren.
  • Klarere Regeln für die Verbreitung außergerichtlicher Vereinbarungen, z. B. über Scheidung oder Trennung.

Auf die wesentlichen Aspekte der Reformvorschläge gehen auch Prof. Dr. Christian Kohler und Prof. Dr. Walter Pintens im Artikel „Entwicklungen im europäischen Personen- und Familienrecht 2015–2016“, FamRZ 2016, 1509 ein. Weitere Abhandlungen zur Brüssel-IIa-VO finden Sie in FamRZ 2005, 241 (Coester-Waltjen) und in FamRZ 2004, 1409 (Solomon).

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 745/18 des Rates der Europäischen Union vom 7.12.2018

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