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Europäischer Ausschuss für Soziale Rechte veröffentlicht Schlussfolgerungen

In vielen Punkten Nichtkonformität mit Europäischer Charta

Der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte (ECSR) hat seine Schlussfolgerungen für das Jahr 2023 im Hinblick auf jene Artikel der Europäischen Sozialcharta veröffentlicht, die sich auf Kinder, Familie und Migranten beziehen. Im Rahmen des Berichtsverfahrens verabschiedete der Ausschuss 799 Schlussfolgerungen, wobei in 415 Fällen Konformität und in 384 Fällen Nichtkonformität mit der Charta festgestellt wurde.

Die Schlussfolgerungen beziehen sich auf:

  • Andorra
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien und Herzegowina
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Georgien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • die Republik Moldau
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Niederlande (Aruba)
  • Niederlande (Curaçao)
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Österreich
  • Rumänien
  • Schweden
  • Serbien
  • die Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien
  • die Tschechische Republik
  • die Türkei
  • Ungarn
  • das Vereinigte Königreich.

Außerdem veröffentlichte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte seine Feststellungen für das Jahr 2023 in Bezug auf acht Staaten (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien und Portugal), die das Kollektivbeschwerdeverfahren akzeptiert haben.

 

Messbare Veränderungen müssen erzielt werden

Der ECSR stellt fest, dass ungeachtet der Fortschritte in einigen Bereichen und der Bemühungen, die Situation mit der Charta in Einklang zu bringen, unter anderem

  • das geschlechtsspezifische Lohngefälle,
  • der Wohnraum für Roma,
  • die Diskriminierung im Gesundheitswesen,
  • die integrative Bildung für Kinder mit geistigen Behinderungen

nach wie vor Probleme darstellen, bei denen messbare Verbesserungen erzielt werden müssen, um die Situation in diesen Ländern mit der Charta in Einklang zu bringen.

Der Ausschuss betont, wie wichtig es ist, weiterhin die vollständige Angleichung an die Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta anzustreben, um den Schutz und die Förderung der sozialen Rechte aller zu gewährleisten.

 

Quelle: Pressemitteilung des Europarats vom 20.3.2024

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